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Hilfe für Helfer: Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen ab 2007 in Sicht

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement sowie die Tätigkeit von Vereinen vereinbart. Nach anfänglichem Zögern hat das Bundesfinanzministerium nun doch unerwartet zügig den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements" vorgelegt. Schon im Februar soll der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung folgen. Das Gesetz soll sogar rückwirkend zum 01.01.2007 erfolgen. Geplant ist im Einzelnen Folgendes:

  • Die Höchstgrenzen für den Abzug von Spenden als Sonderausgaben von bisher 5 % bzw. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte sollen auf einheitlich 20 % erhöht werden. Ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag soll die Regelungen zum begrenzten Vor- und Rücktrag von Großspenden (ab 25.565 EUR) ersetzen.
  • Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital soll von bisher 307.000 EUR auf 750.000 EUR steigen.
  • Die steuerfreie Übungsleiterpauschale (z.B. Trainer in Sportvereinen) soll von 1.848 EUR auf 2.100 EUR jährlich angehoben werden.
  • Wer sich mindestens 20 Stunden monatlich unentgeltlich im Dienst von karitativen Einrichtungen um alte, kranke oder behinderte Menschen kümmert, dem sollen pro Jahr 300 EUR Steuern erlassen werden.
  • Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften (z.B. Vereine) soll von 30.678 EUR auf 35.000 EUR angehoben werden.
  • Die Haftung für unrichtig ausgestellte Spendenbescheinigungen soll von 40 % auf 30 % des jeweiligen Betrags reduziert werden.
Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 02/2007)

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