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Hilfe für Helfer: Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen ab 2007 in
Sicht
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen
für ehrenamtliches Engagement sowie die Tätigkeit von Vereinen vereinbart. Nach
anfänglichem Zögern hat das Bundesfinanzministerium nun doch unerwartet zügig den
Referentenentwurf eines "Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements"
vorgelegt. Schon im Februar soll der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung folgen. Das
Gesetz soll sogar rückwirkend zum 01.01.2007 erfolgen. Geplant ist im Einzelnen
Folgendes:
- Die
Höchstgrenzen für
den
Abzug von
Spenden
als
Sonderausgaben
von bisher
5 % bzw.
10 % des
Gesamtbetrags der
Einkünfte
sollen auf
einheitlich
20 %
erhöht
werden.
Ein
zeitlich
unbegrenzter
Spendenvortrag soll
die
Regelungen zum
begrenzten Vor- und
Rücktrag
von
Großspenden (ab
25.565
EUR)
ersetzen.
- Der
Höchstbetrag für die
Ausstattung von
Stiftungen
mit Kapital
soll von
bisher
307.000
EUR auf
750.000
EUR
steigen.
- Die
steuerfreie
Übungsleiterpauschale (z.B.
Trainer in
Sportvereinen) soll
von 1.848
EUR auf
2.100
EUR
jährlich
angehoben werden.
- Wer sich
mindestens 20
Stunden
monatlich
unentgeltlich im
Dienst von
karitativen
Einrichtungen um
alte,
kranke
oder
behinderte
Menschen
kümmert,
dem
sollen pro
Jahr 300
EUR
Steuern
erlassen
werden.
- Die
Besteuerungsgrenze
für
wirtschaftliche
Betätigungen
gemeinnütziger
Körperschaften (z.B.
Vereine)
soll von
30.678
EUR auf
35.000
EUR
angehoben werden.
- Die
Haftung
für
unrichtig
ausgestellte
Spendenbescheinigungen soll
von 40 %
auf 30 %
des
jeweiligen
Betrags
reduziert
werden.
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zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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