[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Doppelt gestraft bei Büro im Einfamilienhaus und umfangreicher
Außendiensttätigkeit
Ein sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätiger Systemanalytiker nutzte in seinem
ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus zwei Räume im
Obergeschoss als Büroräume. Im Kellergeschoss hatte er Werkstatt- und Arbeitsräume, in
denen er im EDV-Handel erworbene Geräte konfigurierte. Er wollte die Kosten seiner
Büroräume und die Kosten der Fahrten zum Auftraggeber als Betriebsausgaben abziehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) kam zu dem Ergebnis, dass die Büroräume im Obergeschoss
ein häusliches Arbeitszimmer sind. Die Kosten für diese beiden Räume wären nur dann in
vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar gewesen, wenn sich dort der Mittelpunkt
der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit befunden hätte. Davon ging der BFH
aufgrund der umfangreichen Außendiensttätigkeit des Systemanalytikers (200 Arbeitstage
von bis zu 13 Stunden) allerdings nicht aus. Daher waren die Kosten nur bis zu 1.250 EUR
abziehbar.
Hinweis: Ab 2007 entfällt der Abzug ganz! Jetzt können die Kosten für häusliche
Arbeitszimmer nur noch geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt
der Tätigkeit bildet. Das gilt auch, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Fahrten des Systemanalytikers von seinem Einfamilienhaus zu seinem Auftraggeber hat
der BFH als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesehen. Sie sind nur in Höhe
der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abziehbar und nicht mit ihren tatsächlichen
Kosten. Beruflich oder betrieblich genutzte Räume im Einfamilienhaus eines Unternehmers
gelten nicht als Betriebsstätte. Dabei kommt es nicht auf Art und Umfang der im häuslichen
Bereich ausgeübten betrieblichen Tätigkeit an. Deshalb haben die Richter die Fahrten zum
Auftraggeber nicht als Dienstreisen anerkannt.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]