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Betriebsveranstaltungen: Goldmünzen zu Weihnachten
Erhält der Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung lohnsteuerpflichtige
Zuwendungen, darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25 % pauschalieren. Das gilt aber
nur für Zuwendungen, die den Rahmen und das Programm der Veranstaltung betreffen.
Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern im Rahmen der jährlich veranstalteten
Weihnachtsfeiern Krügerrand-Goldmünzen im Wert von ca. 280 EUR pro Stück überreicht.
Laut Bundesfinanzhof hatte er die Goldmünzen nicht aus Anlass der
Betriebsveranstaltungen gewährt, sondern nur die Gelegenheit der Weihnachtsfeiern dazu
genutzt. Die Übergabe der Goldmünzen werteten die Richter als untypische
Programmgestaltung, weil der Arbeitgeber sie auch völlig losgelöst von den
Weihnachtsfeiern hätte überreichen können.
Auch wenn die 25%ige Lohnsteuerpauschalierung in solchen Fällen ausscheidet, sind Sie
nicht zu einer Versteuerung über die Lohnsteuerkarte verpflichtet: Sie können die
Lohnsteuer auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz erheben. Ab 2007
können Sie Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer auch bis zu 10.000
EUR p.a. mit 30 % pauschalieren. Dann sind Sie allerdings bei allen Sachzuwendungen, die
Sie innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewähren, zu der neuen Pauschalierung mit 30 %
verpflichtet. Wir beraten Sie gerne ausführlicher dazu.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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