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Doppelte Haushaltsführung: Eigentumswohnung am Beschäftigungsort
gekauft?
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung (eigener Hausstand am
Lebensmittelpunkt und Zweitwohnung am Beschäftigungsort) kann der Arbeitgeber die
notwendigen Mehraufwendungen steuerfrei ersetzen. Alternativ kann der Arbeitnehmer sie
als Werbungskosten abziehen. Wenn der Arbeitnehmer sich am Beschäftigungsort eine
Eigentumswohnung gekauft hat, bestimmen sich die notwendigen Mehraufwendungen nach
den üblichen Kosten einer Mietwohnung.
Dabei stellt der Fiskus auf eine nach Lage, Größe und Ausstattung für die Verhältnisse des
Steuerzahlers angemessene Wohnung am Beschäftigungsort ab. Weder eine luxuriöse und
übermäßig große Wohnung noch eine besonders exponiert und schön gelegene und daher
teure Wohnung sind "notwendig". Im Streitfall ist das Finanzamt davon ausgegangen, dass
für einen Einpersonenhaushalt eine Wohnungsgröße von 60 qm und ein Mietzins von 10
EUR pro qm angemessen sind. Maßgebend sind hierfür allerdings die jeweiligen
Verhältnisse - Mietspiegel - am Beschäftigungsort.
Das Finanzgericht (FG) Hessen hat diese langjährige Praxis des Fiskus bestätigt. Der
Arbeitnehmer ist hiermit nicht einverstanden und hat Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)
eingelegt. Man darf auf dessen Entscheidung gespannt sein, weil andere Gerichte sich
bereits großzügiger gezeigt haben: So ist z.B. das FG München bei einer Wohnungsgröße
von fast 83 qm von notwendigen Mehraufwendungen für die Zweitwohnung am
Beschäftigungsort ausgegangen, die nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen
seien. Auch zu diesem Urteil wird noch eine abschließende Entscheidung des BFH erwartet.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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