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Sanierungsgebiet: Wann beginnt die steuerliche Förderung der eigengenutzten Wohnung?

Wer eine eigene Wohnung in einem festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich selbst nutzt, kann von bestimmten Steuervorteilen profitieren: Von den Modernisierungs- und Instandsetzungskosten im Sinne des Baugesetzbuchs sind im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden neun Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % (insgesamt also bis zu 90 %) wie Sonderausgaben abziehbar.

Wenn an einem Gebäude mit mehreren Wohnungen umfangreiche, bautechnisch ineinander greifende Baumaßnahmen durchgeführt werden, beginnt die steuerliche Förderung aber erst in dem Jahr, in dem die gesamte Baumaßnahme abgeschlossen wird. Das gilt auch, wenn die dem Steuerzahler gehörende Wohnung schon früher fertig gestellt und anschließend zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Darauf hat das Finanzgericht Berlin hingewiesen. Im Streitfall waren die Baumaßnahmen an dem in einem Sanierungsgebiet gelegenen Gebäude mit 55 Wohnungen erst im Jahr 02 abgeschlossen worden. Die Wohnung des Klägers war aber schon 01 fertig gestellt worden. Daher gewährte das Gericht auch ihm die steuerliche Förderung erst ab 02.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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