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Sanierungsgebiet: Wann beginnt die steuerliche Förderung der
eigengenutzten Wohnung?
Wer eine eigene Wohnung in einem festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen
Entwicklungsbereich selbst nutzt, kann von bestimmten Steuervorteilen profitieren: Von den
Modernisierungs- und Instandsetzungskosten im Sinne des Baugesetzbuchs sind im Jahr
des Abschlusses der Baumaßnahme und in den folgenden neun Kalenderjahren jeweils bis
zu 9 % (insgesamt also bis zu 90 %) wie Sonderausgaben abziehbar.
Wenn an einem Gebäude mit mehreren Wohnungen umfangreiche, bautechnisch
ineinander greifende Baumaßnahmen durchgeführt werden, beginnt die steuerliche
Förderung aber erst in dem Jahr, in dem die gesamte Baumaßnahme abgeschlossen wird.
Das gilt auch, wenn die dem Steuerzahler gehörende Wohnung schon früher fertig gestellt
und anschließend zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Darauf hat das
Finanzgericht Berlin hingewiesen. Im Streitfall waren die Baumaßnahmen an dem in einem
Sanierungsgebiet gelegenen Gebäude mit 55 Wohnungen erst im Jahr 02 abgeschlossen
worden. Die Wohnung des Klägers war aber schon 01 fertig gestellt worden. Daher
gewährte das Gericht auch ihm die steuerliche Förderung erst ab 02.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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