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Private Rentenversicherungen: Was sich bei der Besteuerung ändert

Das Finanzamt versteuert private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nur noch unter engen Voraussetzungen mit dem günstigen Ertragsanteil (z.B. bei Rentenzahlung ab 60 mit 22 %): Dazu müssen gleich bleibende oder steigende wiederkehrende Bezüge zeitlich unbeschränkt für die Lebenszeit der versicherten Person vereinbart und erbracht werden. Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Versicherungsverträge gilt:

  • Leibrenten mit einer vertraglich vereinbarten Höchstlaufzeit (abgekürzte Leibrenten),
  • wiederkehrende Bezüge, die nicht auf die Lebenszeit, sondern auf eine festgelegte Dauer zu entrichten sind (Zeitrenten), und
  • Kapitalleistungen zur Abfindung des bereits laufenden Rentenanspruchs

führen in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Leistung und Beiträgen zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Dieser Unterschiedsbetrag wird nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Versicherungsleistung nach vollendetem 60. Lebensjahr des Steuerzahlers und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Kapitalleistungen zur Abfindung einer Rentengarantiezeit werden nicht besteuert, wenn die Rentenzahlung durch Tod der versicherten Person endet.

Auch Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht werden nur dann mit dem Ertragsanteil versteuert, wenn eine lebenslange Absicherung des Steuerzahlers sichergestellt ist. Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nach den genannten Grundsätzen u.a. vor, wenn es im Fall der Kündigung einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht zur Auszahlung des Rückkaufswerts kommt. Die Neuregelung für Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht gilt für nach dem 31.12.2006 abgeschlossene Verträge.

Hinweis: Rentenzahlungen aus reinen Risikoversicherungen (z.B. Unfallrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) können übrigens nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Diese Rentenzahlungen werden auch weiterhin mit dem Ertragsanteil besteuert.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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