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Körperschaftsteuer-Altguthaben: Geänderte Auszahlungsregelung
Die Höhe der Gutschrift des aus dem ehemaligen Anrechnungsverfahren stammenden
Körperschaftsteuer-Guthabens ist bisher ausschüttungsabhängig. Das System der
Körperschaftsteuerminderung wird durch eine ratierliche Auszahlung des
Körperschaftsteuer-Guthabens ersetzt. Das verbleibende Guthaben wird letztmalig auf den
31.12.2006 ermittelt und festgestellt. Die GmbH hat dann innerhalb eines
Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen Anspruch auf Auszahlung des
Körperschaftsteuer-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen. Der Anspruch entsteht mit
Ablauf des 31.12.2006 und wird bereits für den gesamten Auszahlungszeitraum festgesetzt.
Für das Jahr der Bekanntgabe des Bescheids und die vorangegangenen Jahre ist der
Anspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, für jedes weitere Jahr
des Auszahlungszeitraums jeweils am 30.09. auszuzahlen.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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