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Körperschaftsteuer-Altguthaben: Geänderte Auszahlungsregelung

Die Höhe der Gutschrift des aus dem ehemaligen Anrechnungsverfahren stammenden Körperschaftsteuer-Guthabens ist bisher ausschüttungsabhängig. Das System der Körperschaftsteuerminderung wird durch eine ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens ersetzt. Das verbleibende Guthaben wird letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt und festgestellt. Die GmbH hat dann innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des 31.12.2006 und wird bereits für den gesamten Auszahlungszeitraum festgesetzt.

Für das Jahr der Bekanntgabe des Bescheids und die vorangegangenen Jahre ist der Anspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, für jedes weitere Jahr des Auszahlungszeitraums jeweils am 30.09. auszuzahlen.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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