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Umsatzsteuerpflichtige Dauerleistungen: Altverträge an neuen Steuersatz anpassen!

Bestehende Verträge (sog. Altverträge) über umsatzsteuerpflichtige Dauerleistungen (z.B. Mietverträge), die als Rechnungen anzusehen sind, sind an den ab 01.01.2007 geltenden Steuersatz von 19 % anzupassen. Ein infolge der Erhöhung des Steuersatzes geänderter Vertrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers alle für Rechnungen erforderlichen Pflichtangaben erhalten. Hierzu gehören u.a.: Name, Anschrift, Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, Rechnungsnummer (z.B. Wohnungs-/Objektnummer), Datum der Leistungserbringung (separat auszuweisen!), Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer. Der Leistungszeitraum kann sich aus den Zahlungsbelegen ergeben.

Information für: alle
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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