[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Umsatzsteuerpflichtige Dauerleistungen: Altverträge an neuen
Steuersatz anpassen!
Bestehende Verträge (sog. Altverträge) über umsatzsteuerpflichtige Dauerleistungen (z.B.
Mietverträge), die als Rechnungen anzusehen sind, sind an den ab 01.01.2007 geltenden
Steuersatz von 19 % anzupassen. Ein infolge der Erhöhung des Steuersatzes geänderter
Vertrag muss für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers alle für
Rechnungen erforderlichen Pflichtangaben erhalten. Hierzu gehören u.a.: Name, Anschrift,
Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,
Rechnungsnummer (z.B. Wohnungs-/Objektnummer), Datum der Leistungserbringung
(separat auszuweisen!), Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer. Der Leistungszeitraum kann
sich aus den Zahlungsbelegen ergeben.
Information für: | alle |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]