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Anteilskauf: Zehn Jahre bestehende GmbH keine Existenzgründerin
Unternehmer können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen
beweglichen Wirtschaftsguts eine den Gewinn mindernde Rücklage (sog. Ansparrücklage)
bilden. Die Rücklage darf grundsätzlich 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
des begünstigten Wirtschaftsguts nicht überschreiten, das der Unternehmer voraussichtlich
bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres
anschaffen oder herstellen wird. Die am Bilanzstichtag insgesamt gebildeten Rücklagen
dürfen insgesamt 154.000 EUR nicht übersteigen.
Für Existenzgründer gelten erweiterte Bedingungen: Wird eine Rücklage im Wirtschaftsjahr
der Betriebseröffnung und in den folgenden fünf Jahren gebildet, muss das Wirtschaftsgut
erst bis zum Ende des fünften auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres
angeschafft oder hergestellt werden. Der Höchstbetrag am Bilanzstichtag beträgt 307.000
EUR.
Eine schon seit zehn Jahren bestehende und ihren Geschäftsbetrieb ununterbrochen
fortführende GmbH ist laut Bundesfinanzhof allerdings auch dann keine Existenzgründerin,
wenn sämtliche Anteile an ihr verkauft werden und der Käufer persönlich die
Voraussetzungen eines Existenzgründers erfüllt. Der Verkauf von Anteilen an einer GmbH
berührt deren Existenz nicht und führt daher nicht zu einer erneuten Betriebseröffnung. Der
Kauf von Anteilen an einer GmbH, die schon länger als fünf Jahre besteht, kann zwar einen
besonderen Liquiditätsbedarf des erwerbenden Gesellschafters begründen. Typischerweise
ist er aber nicht mit besonderen, das übliche Maß überschreitenden Investitionen der GmbH
selbst verbunden.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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