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Anteilskauf: Zehn Jahre bestehende GmbH keine Existenzgründerin

Unternehmer können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts eine den Gewinn mindernde Rücklage (sog. Ansparrücklage) bilden. Die Rücklage darf grundsätzlich 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts nicht überschreiten, das der Unternehmer voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen wird. Die am Bilanzstichtag insgesamt gebildeten Rücklagen dürfen insgesamt 154.000 EUR nicht übersteigen.

Für Existenzgründer gelten erweiterte Bedingungen: Wird eine Rücklage im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und in den folgenden fünf Jahren gebildet, muss das Wirtschaftsgut erst bis zum Ende des fünften auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt werden. Der Höchstbetrag am Bilanzstichtag beträgt 307.000 EUR.

Eine schon seit zehn Jahren bestehende und ihren Geschäftsbetrieb ununterbrochen fortführende GmbH ist laut Bundesfinanzhof allerdings auch dann keine Existenzgründerin, wenn sämtliche Anteile an ihr verkauft werden und der Käufer persönlich die Voraussetzungen eines Existenzgründers erfüllt. Der Verkauf von Anteilen an einer GmbH berührt deren Existenz nicht und führt daher nicht zu einer erneuten Betriebseröffnung. Der Kauf von Anteilen an einer GmbH, die schon länger als fünf Jahre besteht, kann zwar einen besonderen Liquiditätsbedarf des erwerbenden Gesellschafters begründen. Typischerweise ist er aber nicht mit besonderen, das übliche Maß überschreitenden Investitionen der GmbH selbst verbunden.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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