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GmbH-Anteile: Verkauf nach Kapitalerhöhung gegen Einlage

Wenn GmbH-Anteile innerhalb eines Jahres nach einer durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Einlage verkauft werden, liegt laut Bundesfinanzhof (BFH) ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlage wollen die Richter von einem Anschaffungsgeschäft ausgehen.

In diesem Fall war außerdem streitig, ob der Verkauf tatsächlich innerhalb eines Jahres nach der Kapitalerhöhung erfolgt ist. Insoweit hat der BFH jedoch klargestellt, dass für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Verkauf grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend sind, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden.

Bei einem schwebend unwirksamen - genehmigungsbedürftigen - Rechtsgeschäft ist dagegen auf den Zeitpunkt der Genehmigung und nicht auf den Zeitpunkt der zivilrechtlich rückwirkenden Wirksamkeit des Vertragsabschlusses abzustellen. Denn frühestens vom Zeitpunkt der Genehmigung an können tatsächlich und rechtlich alle Folgerungen aus dem bisher schwebend unwirksamen Vertrag gezogen werden. Die Genehmigung war im Streitfall allerdings innerhalb der Jahresfrist erfolgt: Die Gesellschafterversammlung hatte den Vertrag schon am Tag des Vertragsabschlusses genehmigt.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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