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GmbH-Anteile: Verkauf nach Kapitalerhöhung gegen Einlage
Wenn GmbH-Anteile innerhalb eines Jahres nach einer durchgeführten Kapitalerhöhung
gegen Einlage verkauft werden, liegt laut Bundesfinanzhof (BFH) ein steuerpflichtiges
privates Veräußerungsgeschäft vor. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlage wollen die
Richter von einem Anschaffungsgeschäft ausgehen.
In diesem Fall war außerdem streitig, ob der Verkauf tatsächlich innerhalb eines Jahres
nach der Kapitalerhöhung erfolgt ist. Insoweit hat der BFH jedoch klargestellt, dass für die
Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Verkauf grundsätzlich die Zeitpunkte
maßgebend sind, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden.
Bei einem schwebend unwirksamen - genehmigungsbedürftigen - Rechtsgeschäft ist
dagegen auf den Zeitpunkt der Genehmigung und nicht auf den Zeitpunkt der zivilrechtlich
rückwirkenden Wirksamkeit des Vertragsabschlusses abzustellen. Denn frühestens vom
Zeitpunkt der Genehmigung an können tatsächlich und rechtlich alle Folgerungen aus dem
bisher schwebend unwirksamen Vertrag gezogen werden. Die Genehmigung war im
Streitfall allerdings innerhalb der Jahresfrist erfolgt: Die Gesellschafterversammlung hatte
den Vertrag schon am Tag des Vertragsabschlusses genehmigt.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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