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Bebaute Grundstücke: Jahresmiete und Bedarfsbewertung
Wenn Grundstücke vererbt oder verschenkt werden, ist für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer noch der Bedarfswert maßgebend. Im Regelfall wurde dieser bei
bebauten Grundstücken auf der Basis des 12,5fachen der im Durchschnitt der letzten drei
Jahre erzielten Jahresmiete ermittelt. Statt der durchschnittlichen Jahresrohmiete der letzten
drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt ist jetzt die zum Besteuerungszeitpunkt
(Zeitpunkt der Übertragung) vereinbarte Jahresmiete maßgebend. Diese Jahresmiete ist mit
dem 12,5fachen anzusetzen.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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