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Bebaute Grundstücke: Jahresmiete und Bedarfsbewertung

Wenn Grundstücke vererbt oder verschenkt werden, ist für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer noch der Bedarfswert maßgebend. Im Regelfall wurde dieser bei bebauten Grundstücken auf der Basis des 12,5fachen der im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielten Jahresmiete ermittelt. Statt der durchschnittlichen Jahresrohmiete der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt ist jetzt die zum Besteuerungszeitpunkt (Zeitpunkt der Übertragung) vereinbarte Jahresmiete maßgebend. Diese Jahresmiete ist mit dem 12,5fachen anzusetzen.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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