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Welche steuerlichen Motivationshilfen für Mitarbeiter gibt es?
Lohnerhöhungen sind zum einen schnell vergessen, zum anderen kommen sie nur zu
einem betrüblichen Teil beim Arbeitnehmer an. Noch immer gibt es aber eine Reihe von
steuerfreien oder pauschal besteuerten Leistungen, die Sie zur Mitarbeitermotivation
einsetzen können. Beispiele:
- Kleine
(Sach-!)Geschenke
können
Sie
monatlich
steuerfrei
gewähren,
solange
der Wert
40 EUR
inklusive
Umsatzsteuer nicht
übersteigt.
- Benzingutscheine
(in Litern
und nicht
in Euro
ausgestellt!) können
die
Kürzungen beim
Ansatz
von
Fahrten
zwischen
Wohnung
und
Arbeitsstätte
ausgleichen.
- Gerät
einer Ihrer
Mitarbeiter durch
Krankheit
oder
Unfall in
Not,
können
Sie ihn
grundsätzlich mit
einem
Betrag
von bis zu
600 EUR
steuerfrei
unterstützen.
- Steuerfrei
gewähren
können
Sie auch
Beiträge
für
Kindergärten oder
vergleichbare
Einrichtungen, in
denen
nicht
schulpflichtige
Kinder
tagsüber
betreut
und
versorgt
werden.
Das gilt
für
betriebliche
genauso
wie für
außerbetriebliche
Einrichtungen.
- Schließen
Sie für
Ihre
Mitarbeiter eine
Gruppenunfallversicherung
ab,
können
Sie die
Kosten
dafür mit
20 %
pauschal
versteuern, solange
die
Jahresprämie (ohne
Versicherungsteuer) pro
Mitarbeiter dafür
nicht über
62 EUR
beträgt.
Der
private
Unfallschutz ist
oftmals
ohne
Zusatzkosten mit
versichert,
so dass
Ihr
Mitarbeiter seine
Versicherung in der
Regel
kündigen
kann.
- Plant
einer Ihrer
Mitarbeiter eine
größere
Anschaffung? Bei
zinslosen
Darlehen
bis zu
2.600
EUR ist
der Vorteil
steuerfrei,
bei
darüber
hinausgehenden
Beträgen,
wenn der
Zinssatz
nicht
unter 5 %
liegt. Falls
Sie
nachweisen
können,
dass der
ortsübliche
Vergleichszins
unter 5 %
liegt, kann
auch für
lohnsteuerliche
Zwecke
von dem
günstigeren
Vergleichszins
ausgegangen
werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr dazu wissen möchten! Denken Sie aber bitte daran,
dass Sie arbeitsrechtlich grundsätzlich verpflichtet sind, allen Mitarbeitern Motivationshilfen
anzubieten.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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