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Volljährige Kinder: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Allerziehende können einen Entlastungsbetrag von 1.308 EUR jährlich abziehen, wenn in ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, für das sie Kindergeld erhalten. Der Entlastungsbetrag wird allerdings nicht gewährt, wenn zum Haushalt des Alleinerziehenden auch ein weiteres volljähriges Kind gehört, das sich tatsächlich oder finanziell an der Haushaltsführung beteiligt und für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht (z.B. weil das Kind seine Berufsausbildung beendet hat oder seine Einkünfte und Bezüge zu hoch sind). Das Finanzgericht Hamburg hat leider gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2007)

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