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Volljährige Kinder: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allerziehende können einen Entlastungsbetrag von 1.308 EUR jährlich abziehen, wenn in
ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, für das sie Kindergeld erhalten. Der
Entlastungsbetrag wird allerdings nicht gewährt, wenn zum Haushalt des Alleinerziehenden
auch ein weiteres volljähriges Kind gehört, das sich tatsächlich oder finanziell an der
Haushaltsführung beteiligt und für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht (z.B. weil
das Kind seine Berufsausbildung beendet hat oder seine Einkünfte und Bezüge zu hoch
sind). Das Finanzgericht Hamburg hat leider gegen diese Regelung keine
verfassungsrechtlichen Bedenken.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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