[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Behindertengerechter Umbau des Badezimmers
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn einem Steuerzahler zwangsläufig größere
Kosten entstehen als der überwiegenden Mehrzahl von Steuerzahlern gleicher
Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Die
Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen, soweit sie die dem Steuerzahler
zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die zumutbare Eigenbelastung hängt vom
Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens ab.
Ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen scheidet aber aus, wenn der Steuerzahler für
seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält. Deshalb führt selbst der behindertengerechte
Umbau eines Badezimmers nach Meinung des Finanzgerichts Münster nicht zu
außergewöhnlichen Belastungen. Anlass für den Umbau und die Renovierung des
Badezimmers war zwar zweifelsfrei die Krankheit des Sohnes der Kläger. Allerdings war der
Umbau des Badezimmers ebenso für die Eltern und ggf. spätere Nachmieter der
Mietwohnung von Nutzen. Die Eltern erhielten nämlich ein mit gängigen Markenartikeln
zeitgemäß renoviertes und gefliestes Bad.
Ein Teil der Kosten (z.B. Mehrkosten für den Einbau einer Bodendusche und eines mit dem
Rollstuhl unterfahrbaren Waschbeckens) war allerdings allein durch die Behinderung
veranlasst und wäre bei einer normalen Badrenovierung nicht angefallen. Nach den
vorliegenden Rechnungen konnten die Richter aber nicht feststellen, dass dieser
Mehraufwand gegenüber einer normalen Badrenovierung mehr als die von der
Krankenkasse erstatteten 2.500 EUR betrug.
Hinweis: Ein zu außergewöhnlichen Belastungen führender verlorener Aufwand bezüglich
der Badrenovierung hätte vorgelegen, wenn absehbar gewesen wäre, dass die Eltern bald
aus dem Haus ausgezogen und verpflichtet gewesen wären, den ursprünglichen baulichen
Zustand wiederherzustellen. Dafür gab es im Streitfall aber keine Anhaltspunkte.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]