Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Behindertengerechter Umbau des Badezimmers

Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn einem Steuerzahler zwangsläufig größere Kosten entstehen als der überwiegenden Mehrzahl von Steuerzahlern gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Die Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen, soweit sie die dem Steuerzahler zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die zumutbare Eigenbelastung hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens ab.

Ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen scheidet aber aus, wenn der Steuerzahler für seine Aufwendungen einen Gegenwert erhält. Deshalb führt selbst der behindertengerechte Umbau eines Badezimmers nach Meinung des Finanzgerichts Münster nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Anlass für den Umbau und die Renovierung des Badezimmers war zwar zweifelsfrei die Krankheit des Sohnes der Kläger. Allerdings war der Umbau des Badezimmers ebenso für die Eltern und ggf. spätere Nachmieter der Mietwohnung von Nutzen. Die Eltern erhielten nämlich ein mit gängigen Markenartikeln zeitgemäß renoviertes und gefliestes Bad.

Ein Teil der Kosten (z.B. Mehrkosten für den Einbau einer Bodendusche und eines mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Waschbeckens) war allerdings allein durch die Behinderung veranlasst und wäre bei einer normalen Badrenovierung nicht angefallen. Nach den vorliegenden Rechnungen konnten die Richter aber nicht feststellen, dass dieser Mehraufwand gegenüber einer normalen Badrenovierung mehr als die von der Krankenkasse erstatteten 2.500 EUR betrug.

Hinweis: Ein zu außergewöhnlichen Belastungen führender verlorener Aufwand bezüglich der Badrenovierung hätte vorgelegen, wenn absehbar gewesen wäre, dass die Eltern bald aus dem Haus ausgezogen und verpflichtet gewesen wären, den ursprünglichen baulichen Zustand wiederherzustellen. Dafür gab es im Streitfall aber keine Anhaltspunkte.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben