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Verdeckte Einlagen: Korrespondenzprinzip eingeführt
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner GmbH einen Vorteil
zuwendet, den ein fremder Dritter der GmbH nicht gewährt hätte. Verdeckte Einlagen wirken
sich nicht auf die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens der GmbH aus. Das wurde
gesetzlich klargestellt. Hat eine verdeckte Einlage den Steuerbilanzgewinn erhöht, wird sie
bei der Ermittlung des Einkommens regelmäßig wieder abgezogen. Die gesetzliche
Änderung stellt aber auch sicher, dass eine solche Korrektur nicht erfolgt, soweit die
verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat. Das ist z.B. der Fall,
wenn
- der der
GmbH
gewährte
Vermögensvorteil
(z.B. in
Form
überhöhter
Zinszahlungen) zu
einem
Betriebsausgaben-
bzw.
Werbungskostenabzug beim
Gesellschafter
geführt
hat oder
- der GmbH
ein
Wirtschaftsgut
unentgeltlich oder
verbilligt
geliefert
wurde.
Beispiel: Ein Anteilseigner ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Er
verkauft für 200.000 EUR ein bebautes Grundstück an die GmbH, das er innerhalb der
zehnjährigen Spekulationsfrist gekauft hat. Tatsächlich ist das Grundstück aber 250.000
EUR wert. Das Finanzamt errechnet den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn beim
Gesellschafter-Geschäftsführer auf der Basis von 200.000 EUR. Richtig wäre der Ansatz
des tatsächlichen Werts von 250.000 EUR gewesen. Der Steuerbescheid des
Gesellschafter-Geschäftsführers kann nicht mehr geändert werden.
Bei der GmbH ist der gewährte Vorteil von 50.000 EUR beim steuerpflichtigen Einkommen
zu erfassen. Könnte der Steuerbescheid des Gesellschafter-Geschäftsführers noch
korrigiert werden oder wäre von Anfang an der Betrag von 250.000 EUR bei der Ermittlung
des Spekulationsgewinns angesetzt worden, bräuchte die GmbH die 50.000 EUR nicht zu
versteuern.
Das Gesetz enthält jetzt auch eine eigenständige Änderungsvorschrift für den Erlass, die
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids gegenüber der Kapitalgesellschaft. Sie
kommt zum Tragen, soweit bei einem Gesellschafter ein Steuerbescheid mit Feststellungen
über eine verdeckte Einlage erlassen, aufgehoben oder geändert wird.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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