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Kommanditanteil: Keine Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung!
Wenn zum Vermögen einer Personengesellschaft (z.B. einer KG) ein inländisches
Grundstück gehört und sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand ändert, ist
Vorsicht geboten: Gehen mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue
Gesellschafter über, ist das ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang. Allerdings unterliegen
Grundstücksschenkungen unter Lebenden nicht der Grunderwerbsteuer.
Diese Steuerbefreiung gilt auch, wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft verschenkt
wird, zu deren Vermögen Grundbesitz gehört. Der Bundesfinanzhof stützt seine Auffassung
auf den Sinn und Zweck der Grunderwerbsteuerbefreiung: Sie soll die doppelte Belastung
eines Vorgangs mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder
Schenkungsteuer andererseits vermeiden.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Grunderwerbsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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