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Vorsicht: Altlastensanierung als Teil der Gegenleistung
Die beim Kauf eines Grundstücks anfallende Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % der
Gegenleistung. Zur maßgeblichen Gegenleistung gehören der Kaufpreis und die vom Käufer
übernommenen "sonstigen Leistungen". Sonstige Leistungen sind aber nur dann Teil der
Gegenleistung, wenn der Käufer sie als Entgelt für den Kauf des Grundstücks gewährt oder
der Verkäufer sie als Entgelt für den Verkauf des Grundstücks empfängt. Ausschlaggebend
ist der Wille der Vertragsparteien, den das Finanzamt anhand der getroffenen
Vereinbarungen zu ermitteln hat.
Wenn der Käufer eines Grundstücks eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung des
Verkäufers zur Altlastensanierung übernimmt, sind die erforderlichen Kosten hierfür der
grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung hinzuzurechnen. Eine hinreichend konkretisierte
Verpflichtung nimmt das Finanzgericht Münster vor allem dann an, wenn die
Ordnungsbehörde den Verkäufer schon zur Beseitigung der Altlasten in Anspruch
genommen hat.
Im Streitfall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die eingegangenen vertraglichen
Verpflichtungen bzw. Vereinbarungen zur Sanierung der Grundstücksfläche nach dem
Willen der Parteien mit dem Grundstückskauf verknüpft worden waren.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Grunderwerbsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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