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Vorsicht: Altlastensanierung als Teil der Gegenleistung

Die beim Kauf eines Grundstücks anfallende Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % der Gegenleistung. Zur maßgeblichen Gegenleistung gehören der Kaufpreis und die vom Käufer übernommenen "sonstigen Leistungen". Sonstige Leistungen sind aber nur dann Teil der Gegenleistung, wenn der Käufer sie als Entgelt für den Kauf des Grundstücks gewährt oder der Verkäufer sie als Entgelt für den Verkauf des Grundstücks empfängt. Ausschlaggebend ist der Wille der Vertragsparteien, den das Finanzamt anhand der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln hat.

Wenn der Käufer eines Grundstücks eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung des Verkäufers zur Altlastensanierung übernimmt, sind die erforderlichen Kosten hierfür der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung hinzuzurechnen. Eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung nimmt das Finanzgericht Münster vor allem dann an, wenn die Ordnungsbehörde den Verkäufer schon zur Beseitigung der Altlasten in Anspruch genommen hat.

Im Streitfall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen bzw. Vereinbarungen zur Sanierung der Grundstücksfläche nach dem Willen der Parteien mit dem Grundstückskauf verknüpft worden waren.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

(aus: Ausgabe 04/2007)

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