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Altersvorsorge: Verbesserter Pfändungsschutz
Der Bundesrat hat den Weg für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbständiger geebnet.
Durch das "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" sollen selbständige
Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Der Pfändungsschutz für
Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird
deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt
wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Die Neuregelungen sollen
voraussichtlich Anfang März in Kraft treten.
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bisher keinen
Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung
dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von
Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt.
Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie
Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Diese Ungleichbehandlung wird nun
beseitigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung
dienenden Einkünfte Selbständiger werden vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger
geschützt.
Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf den Seiten des
Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de).
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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