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Altersvorsorge: Verbesserter Pfändungsschutz

Der Bundesrat hat den Weg für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbständiger geebnet. Durch das "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich Anfang März in Kraft treten.

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bisher keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Diese Ungleichbehandlung wird nun beseitigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger werden vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt.

Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de).

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 04/2007)

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