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Verluste: Liebhaberei bei Vercharterung eines Flugzeugs

Die Ausübung einer Tätigkeit ist steuerlich nur dann relevant, wenn Sie auf Dauer einen Gewinn oder Überschuss erzielen wollen. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt steuerlich eine unbeachtliche private Tätigkeit (Liebhaberei) vor. In solch einem Fall können etwaige Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Das Finanzgericht München (FG) hat entschieden, dass diese Grundsätze auch für die nebenberufliche Vercharterung eines privat genutzten Flugzeugs gelten.

Im Streitfall führte ein Arbeitnehmer das vercharterte Flugzeug auch privat und war in verschiedenen Flugvereinen Mitglied. Den Standort des Flugzeugs verlegte er bei Wohnsitzwechseln mit. Das FG kam zu der Überzeugung, dass er als Flieger in den Vereinen Kontakte und Informationsmöglichkeiten primär aus privatem Interesse suchte und aus ebenso privaten Gründen das Flugzeug jeweils in die Nähe des eigenen Wohnsitzes verlegte. Die von dem Piloten vorgetragenen Motive der Kundengewinnung und der höchstpersönlichen Tätigkeit im Unternehmen mögen zwar begleitend vorhanden gewesen sein. Sie waren aber laut FG nicht bestimmend, was sich schon aus der wirtschaftlichen Erfolglosigkeit ergab. Insbesondere wirkt sich ein Standortwechsel eines Flugzeugs eher nachteilig auf den Umsatz aus. Das eigenhändige Führen von Flugzeugen ist zudem eine Tätigkeit, die viele Personen aufgrund einer im Persönlichen begründeten Leidenschaft für das Fliegen ausüben. Das FG hielt es für nahe liegend, dass diese persönliche Motivation auch im Streitfall ausschlaggebend war.

Leider lehnten die Richter daher auch die steuerliche Berücksichtigung der Verluste in den Anfangsjahren ab, weil die Flugzeugvercharterung von Anfang an in einer Art und Weise betrieben wurde, durch die kein Totalgewinn erzielt werden konnte. Nach der Kalkulation des Gerichts hätte der Pilot über 116 bezahlte Charterstunden erreichen müssen, um kostendeckend zu sein. Das hielten die Richter nicht für möglich.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2007)

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