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Verluste: Liebhaberei bei Vercharterung eines Flugzeugs
Die Ausübung einer Tätigkeit ist steuerlich nur dann relevant, wenn Sie auf Dauer einen
Gewinn oder Überschuss erzielen wollen. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt steuerlich
eine unbeachtliche private Tätigkeit (Liebhaberei) vor. In solch einem Fall können etwaige
Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Das Finanzgericht
München (FG) hat entschieden, dass diese Grundsätze auch für die nebenberufliche
Vercharterung eines privat genutzten Flugzeugs gelten.
Im Streitfall führte ein Arbeitnehmer das vercharterte Flugzeug auch privat und war in
verschiedenen Flugvereinen Mitglied. Den Standort des Flugzeugs verlegte er bei
Wohnsitzwechseln mit. Das FG kam zu der Überzeugung, dass er als Flieger in den
Vereinen Kontakte und Informationsmöglichkeiten primär aus privatem Interesse suchte und
aus ebenso privaten Gründen das Flugzeug jeweils in die Nähe des eigenen Wohnsitzes
verlegte. Die von dem Piloten vorgetragenen Motive der Kundengewinnung und der
höchstpersönlichen Tätigkeit im Unternehmen mögen zwar begleitend vorhanden gewesen
sein. Sie waren aber laut FG nicht bestimmend, was sich schon aus der wirtschaftlichen
Erfolglosigkeit ergab. Insbesondere wirkt sich ein Standortwechsel eines Flugzeugs eher
nachteilig auf den Umsatz aus. Das eigenhändige Führen von Flugzeugen ist zudem eine
Tätigkeit, die viele Personen aufgrund einer im Persönlichen begründeten Leidenschaft für
das Fliegen ausüben. Das FG hielt es für nahe liegend, dass diese persönliche Motivation
auch im Streitfall ausschlaggebend war.
Leider lehnten die Richter daher auch die steuerliche Berücksichtigung der Verluste in den
Anfangsjahren ab, weil die Flugzeugvercharterung von Anfang an in einer Art und Weise
betrieben wurde, durch die kein Totalgewinn erzielt werden konnte. Nach der Kalkulation
des Gerichts hätte der Pilot über 116 bezahlte Charterstunden erreichen müssen, um
kostendeckend zu sein. Das hielten die Richter nicht für möglich.
| Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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