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GmbH-Anteil: Zinsaufwendungen für Kauf nur zur Hälfte abziehbar

Gewinnausschüttungen einer GmbH gehören beim Anteilseigner zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Das bedeutet, dass sie zur Hälfte steuerfrei und zur Hälfte steuerpflichtig sind.

Folge des Halbeinkünfteverfahrens ist aber auch, dass im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufs eines GmbH-Anteils die gezahlten Schuldzinsen nur zur Hälfte abziehbar sind. Das gilt sogar, wenn Gewinnausschüttungen noch gar nicht gezahlt worden sind. Maßgeblich für den hälftigen Abzug von Aufwendungen ist nämlich allein der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Schuldzinsen und dem erworbenen GmbH-Anteil.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer hatte im Streitfall 50.000 EUR an Schuldzinsen gezahlt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat davon nur 25.000 EUR zum Abzug zugelassen. Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des begrenzten Abzugs sehen die Richter nicht.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2007)

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