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Kaufpreisaufteilung: Vermögensübertragung zwischen Angehörigen
Bei einer teilentgeltlichen Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter zwischen nahen Angehörigen
(z.B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge) war bisher das Verhältnis der
Verkehrswerte für die Aufteilung der Anschaffungskosten maßgeblich. An dieser Auffassung
hält der Fiskus nicht mehr fest. Denn der Bundesfinanzhof hat davon abweichend entschieden:
Grundsätzlich ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf
einzelne Wirtschaftsgüter - auch bei einer gemischten Schenkung - der Besteuerung zugrunde
zu legen.
Dazu muss die Zuordnung nach außen hin erkennbar sein und die Aufteilung darf nicht zu einer
unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung der einzelnen Wirtschaftsgüter führen.
Nutzen Sie im Vorfeld unser Beratungsangebot, falls Sie planen, z.B. einen Betrieb oder ein
Mietwohngrundstück durch vorweggenommene Erbfolge zu übertragen!
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 05/2007)
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