Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Kaufpreisaufteilung: Vermögensübertragung zwischen Angehörigen

Bei einer teilentgeltlichen Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter zwischen nahen Angehörigen (z.B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge) war bisher das Verhältnis der Verkehrswerte für die Aufteilung der Anschaffungskosten maßgeblich. An dieser Auffassung hält der Fiskus nicht mehr fest. Denn der Bundesfinanzhof hat davon abweichend entschieden: Grundsätzlich ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter - auch bei einer gemischten Schenkung - der Besteuerung zugrunde zu legen.

Dazu muss die Zuordnung nach außen hin erkennbar sein und die Aufteilung darf nicht zu einer unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung der einzelnen Wirtschaftsgüter führen. Nutzen Sie im Vorfeld unser Beratungsangebot, falls Sie planen, z.B. einen Betrieb oder ein Mietwohngrundstück durch vorweggenommene Erbfolge zu übertragen!

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben