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Dieselrußfilter: Bundesrat gibt grünes Licht
Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-Pkw werden steuerlich gefördert (vgl. Ausgabe 02/07). Der
Bundesrat hat der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kürzlich zugestimmt. Die neue
Steuerbefreiung von 330 EUR deckt etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten von
durchschnittlich 600 EUR. Generell werden Nachrüstungen vom 01.01.2006 bis zum
31.12.2009 gefördert. Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters soll der neue Eigentümer eine
noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können.
Fahrzeughalter, die ihren Diesel (Erstzulassung vor dem 01.01.2007) schon 2006 nachgerüstet
haben, erhalten die Steuerbefreiung rückwirkend. Sie wird aber erst gewährt, wenn die Kfz-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Die Zulassungsstellen werden
den Finanzämtern die Nachrüstung melden. Damit entfällt eine eigene Schlüsselnummer in den
Fahrzeugpapieren. Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 01.01.2007) und
Neuwagen ohne Filter wird die Kfz-Steuer erhöht: um 1,20 EUR je 100 cm3 Hubraum. Das gilt
auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der
geplanten Euro-5-Norm einhalten.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 05/2007)
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