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Dienstreisen: Sachbezüge als Reisekostenersatz
Führt die unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern im Rahmen von
Fortbildungsveranstaltungen bei diesen zu steuerpflichtigen Einnahmen? Diese Frage hat jetzt
das Finanzgericht Köln (FG) beantwortet. Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern im
Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen kein Geld als Reisekostenersatz zugewandt.
Er hatte stattdessen die Verpflegung der Arbeitnehmer in Form von Frühstück und Mittagessen
bezahlt. Nach Ansicht des FG sind diese Sachzuwendungen als Reisekostenersatz steuerfrei.
Das Finanzamt wollte die Mahlzeiten mit den amtlichen Sachbezugswerten versteuern. Diesem
Ansatz hat das Gericht jedoch eine Absage erteilt: Soweit der Wert der Mahlzeiten die nach
Dauer der Auswärtstätigkeit gestaffelten steuerfreien Höchstbeträge von 6 EUR, 12 EUR bzw.
24 EUR täglich übersteigt, wollen die Richter die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 EUR
anwenden. Das widerspricht allerdings der langjährigen Auffassung des Fiskus. Daher hat das
Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 05/2007)
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