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Verkauf eines Supermarkts kein gewerblicher Grundstückshandel
Das Finanzamt geht von einem Gewerbebetrieb aus, wenn mit der Absicht, Gewinn zu erzielen,
eine selbständige nachhaltige Betätigung ausgeübt wird, die sich als Beteiligung am allgemeinen
wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Bei Grundstücksveräußerungsgeschäften muss zudem die
Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten sein. Das ist grundsätzlich der Fall,
wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung
oder Fertigstellung verkauft werden.
Ausnahmsweise kann ein sog. gewerblicher Grundstückshandel aber auch bei weniger
verkauften Objekten angenommen werden, wenn sich die Nachhaltigkeit aus anderen Gründen
ergibt. Solche Gründe können z.B. sein, dass die Erfüllung eines einzigen Geschäfts oder
Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit
die Würdigung rechtfertigen, der Grundstückseigentümer sei nachhaltig tätig geworden. Davon
ist der Bundesfinanzhof (BFH) in Einzelfällen ausgegangen, wenn ein Grundstückseigentümer
ein Grundstück gekauft, darauf einen Supermarkt errichtet und zeitnah verkauft hat, nachdem
er diesen den Interessen des Käufers entsprechend vermietet hatte. Hinzu kamen meist
weitgehende Kooperationsverträge zwischen Verkäufer und Käufer. In einem jetzt
entschiedenen Fall hat der BFH aber beim Verkauf nur eines errichteten Supermarkts keinen
gewerblichen Grundstückshandel angenommen.
Der Grundstückseigentümer, der das Objekt kurz nach Ablauf der seinerzeit noch zweijährigen
Spekulationsfrist verkauft hatte, konnte den Veräußerungsgewinn von damals 2 Mio. DM
steuerfrei vereinnahmen. Da die Frist beim Verkauf von privatem Grundbesitz heute allerdings
zehn Jahre beträgt, hätte der Verkauf jetzt zu einem steuerpflichtigen privaten
Veräußerungsgeschäft geführt. Dadurch, dass bei ihm kein gewerblicher Grundstückshandel
angenommen wurde, hätte der Grundstückseigentümer also nur die Gewerbesteuer - nicht aber
die Einkommensteuer - eingespart.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 05/2007)
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