Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zahlt mehr Erbschaftsteuer

Für Eheleute gelten bei der Berechnung der Erbschaftsteuer höhere Freibeträge (z.B. 307.000 EUR) und günstigere Steuersätze (7 %-30 %) als für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften (Freibetrag 5.200 EUR, Steuersätze 17 %-50 %).

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hält eine Gleichstellung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehegatten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für erforderlich. Der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft muss daher regelmäßig deutlich mehr Erbschaftsteuer zahlen als ein Ehegatte. Die Richter verweisen auf das Grundgesetz, wonach der Staat nur die Ehe und Familie, nicht aber andere Lebensformen schützen und fördern muss.

Information für: alle
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 05/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben