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Betriebliche Nutzung von Motorbooten oder Motorsegelyachten

Bei einem im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit eingesetzten Motorboot oder einer Motorsegelyacht (im Streitfall zu Filmaufnahmen) sind die auf die betriebliche Nutzung entfallenden Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Auch eine private Mitbenutzung führt nicht zum generellen Abzugsverbot. Denn die abziehbaren und die (durch die private Nutzung verursachten) nicht abziehbaren Kosten sind - wie bei der Nutzung eines Pkw - voneinander abgrenzbar. Damit sind nur die auf die Privatnutzung entfallenden Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2007)

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