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Patronatserklärungen: Passivierung von Verpflichtungen
Eine Patronatserklärung ist ein Mittel der Kreditsicherung im Konzern. Dabei verpflichtet sich der
Patron (Muttergesellschaft), rechtlich für die Verbindlichkeiten des Schuldnerunternehmens
(Tochtergesellschaft) einzustehen. Die Verpflichtung wird entweder gegenüber einem oder
mehreren Gläubigern des Schuldnerunternehmens oder gegenüber dem
Schuldnerunternehmen selbst übernommen. Bei dieser besonderen Form der Sicherung von
(Groß-)Krediten erklärt der Patron, das Schuldnerunternehmen stets finanziell oder kapitalmäßig
so auszustatten, dass es jederzeit in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Wird die
Erklärung gegenüber dem Schuldnerunternehmen abgegeben, steht diesem im Fall der Krise
oder der Insolvenz ein unmittelbar durchsetzbarer Anspruch gegen den Patron zu.
Ebenso wie andere Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus Patronatserklärungen
laut Bundesfinanzhof erst dann gewinnmindernd zu passivieren, wenn die Gefahr einer
Inanspruchnahme ernsthaft droht.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 05/2007)
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