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Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf eines Mehrfamilienhauses vor Fertigstellung

Wer als Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler. Die Gewinne aus dem Verkauf führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer fest.

Sogar der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung kann zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen. Das gilt z.B., wenn ein Grundstück mit einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Gebäude bis zur Fertigstellung verkauft wird.

Eine langfristige Finanzierung und die Erteilung eines Maklerauftrags zur Vermietung der Wohnungen können aber auch beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses vor Fertigstellung die Vermutung eines gewerblichen Grundstückshandels widerlegen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Im Streitfall hatten Zeugenaussagen ergeben, dass die Initiative zu Verkaufsgesprächen erst nach der Erstellung des Rohbaus von einem Dritten und nicht vom Grundstückseigentümer ausgegangen war. Außerdem hatte der Eigentümer nach Beginn der Verkaufsverhandlungen keine Handwerker mehr beauftragt und auch sonst nichts mehr zur Fertigstellung des Gebäudes beigetragen.

Eine Besonderheit bestand in diesem Fall darin, dass der Verkäufer an der bauausführenden GmbH beteiligt war. Das hielten die Richter aber nicht für ausschlaggebend, weil die Bauleistungen wie zwischen fremden Dritten abgerechnet worden waren. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Hinweis: Allerdings kann ein Grundstücksverkauf in solchen und vergleichbaren Fällen ein einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft sein. Gewerbesteuer fällt dabei aber nicht an. Ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, lässt sich nie generell beantworten; maßgebend sind immer die Verhältnisse im Einzelfall! Nutzen Sie unser Beratungsangebot, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein!

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2007)

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