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Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf eines Mehrfamilienhauses vor
Fertigstellung
Wer als Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher
Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft, gilt
als gewerblicher Grundstückshändler. Die Gewinne aus dem Verkauf führen zu Einkünften
aus Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur
Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer fest.
Sogar der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung kann
zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen. Das gilt z.B., wenn ein Grundstück mit
einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Gebäude bis zur Fertigstellung verkauft wird.
Eine langfristige Finanzierung und die Erteilung eines Maklerauftrags zur Vermietung der
Wohnungen können aber auch beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses vor Fertigstellung
die Vermutung eines gewerblichen Grundstückshandels widerlegen. Das hat das
Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Im Streitfall hatten Zeugenaussagen ergeben, dass
die Initiative zu Verkaufsgesprächen erst nach der Erstellung des Rohbaus von einem
Dritten und nicht vom Grundstückseigentümer ausgegangen war. Außerdem hatte der
Eigentümer nach Beginn der Verkaufsverhandlungen keine Handwerker mehr beauftragt
und auch sonst nichts mehr zur Fertigstellung des Gebäudes beigetragen.
Eine Besonderheit bestand in diesem Fall darin, dass der Verkäufer an der
bauausführenden GmbH beteiligt war. Das hielten die Richter aber nicht für
ausschlaggebend, weil die Bauleistungen wie zwischen fremden Dritten abgerechnet
worden waren. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Hinweis: Allerdings kann ein Grundstücksverkauf in solchen und vergleichbaren Fällen ein
einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft sein. Gewerbesteuer fällt dabei
aber nicht an. Ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, lässt sich nie generell
beantworten; maßgebend sind immer die Verhältnisse im Einzelfall! Nutzen Sie unser
Beratungsangebot, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein!
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2007)
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