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Wie lange besteht der Kindergeldanspruch bei Abbruch des Studiums?
Den Eltern eines volljährigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
stehen Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen u.a. zu, wenn sich
das Kind in Berufsausbildung befindet und seine eigenen Einkünfte und Bezüge den
Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR jährlich nicht übersteigen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat erfreulicherweise entschieden, dass die
Berufsausbildung bei studierenden Kindern nicht schon durch den Antrag auf
Exmatrikulation beendet ist. Im Streitfall hatte der Sohn den Antrag auf Exmatrikulation am
14.02. gestellt. Er hatte aber noch bis zum Ende des laufenden Semesters (31.03.)
Vorlesungen besucht und an sonstigen Universitätsveranstaltungen teilgenommen. Daher
befand er sich bis zum Ende des laufenden Semesters in Berufsausbildung und die Eltern
erhielten Kindergeld für die Monate Januar bis März.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2007)
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