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Vorzeitige Erbauseinandersetzung: Übernahme von Schulden kann zu
Anschaffungskosten führen
Erbengemeinschaften werden oft durch Realteilung aufgelöst. Das kann in der Praxis auch
schon vor dem in der Teilungsanordnung festgelegten Termin geschehen, z.B. wenn es
innerhalb der Erbengemeinschaft persönliche Differenzen gibt. So auch im Streitfall, in dem
einer der Miterben Schulden übernahm, die auf einem für einen anderen Miterben
bestimmten Grundstück lasteten. Das war eine Gegenleistung dafür, dass er den ihm erst
später zugedachten Grundbesitz vorzeitig aus dem Gesamthandsvermögen der
Erbengemeinschaft in sein eigenes Vermögen überführen konnte. Laut Bundesfinanzhof
kann eine solche Schuldübernahme zu Anschaffungskosten führen.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2007)
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