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Teilnahme an
"Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe"
Mobbing ist Schikane, Intrige und Psychoterror in Organisationen, insbesondere am
Arbeitsplatz, und betrifft einen großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung in unserer
Gesellschaft. Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer
die Beiträge und Fahrtkosten (0,30 EUR je gefahrenen Kilometer) für die Teilnahme an
Treffen einer "Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe" als Werbungskosten abziehen kann. Das
gilt jedenfalls, wenn er sich in einer schwierigen Arbeitssituation befindet und sich durch
Maßnahmen seines Arbeitgebers grundlos schikaniert fühlt.
Nach Ansicht der Richter kann nämlich davon ausgegangen werden, dass das Motiv des
Arbeitnehmers für die Teilnahme darin besteht, das Arbeitsverhältnis trotz der stark
empfundenen Belastungen fortzuführen. Entscheidend ist somit letztlich, ob in diesen
Selbsthilfegruppen ein auf konkrete berufliche Konfliktsituationen zugeschnittenes
(psychologisches) Wissen vermittelt wird. Unerheblich ist dagegen, dass die Teilnehmer
nicht derselben Berufsgruppe angehören. Die Gruppen müssen nämlich schon deswegen
als homogen zusammengesetzt beurteilt werden, weil ihre Teilnehmer durch die subjektiv
empfundene Mobbing-Erfahrung ähnliche Probleme haben. Einen Werbungskostenabzug
lehnen die Richter aber ab, wenn die Selbsthilfegruppe ganz allgemein gesellschaftliche
und politische Problemkreise von Mobbing erörtert.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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