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Teilnahme an "Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe"

Mobbing ist Schikane, Intrige und Psychoterror in Organisationen, insbesondere am Arbeitsplatz, und betrifft einen großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung in unserer Gesellschaft. Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Beiträge und Fahrtkosten (0,30 EUR je gefahrenen Kilometer) für die Teilnahme an Treffen einer "Anti-Mobbing-Selbsthilfegruppe" als Werbungskosten abziehen kann. Das gilt jedenfalls, wenn er sich in einer schwierigen Arbeitssituation befindet und sich durch Maßnahmen seines Arbeitgebers grundlos schikaniert fühlt.

Nach Ansicht der Richter kann nämlich davon ausgegangen werden, dass das Motiv des Arbeitnehmers für die Teilnahme darin besteht, das Arbeitsverhältnis trotz der stark empfundenen Belastungen fortzuführen. Entscheidend ist somit letztlich, ob in diesen Selbsthilfegruppen ein auf konkrete berufliche Konfliktsituationen zugeschnittenes (psychologisches) Wissen vermittelt wird. Unerheblich ist dagegen, dass die Teilnehmer nicht derselben Berufsgruppe angehören. Die Gruppen müssen nämlich schon deswegen als homogen zusammengesetzt beurteilt werden, weil ihre Teilnehmer durch die subjektiv empfundene Mobbing-Erfahrung ähnliche Probleme haben. Einen Werbungskostenabzug lehnen die Richter aber ab, wenn die Selbsthilfegruppe ganz allgemein gesellschaftliche und politische Problemkreise von Mobbing erörtert.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2007)

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