[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Einlage eines im
Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens
Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen
eingelegt, sind die Abschreibungen nach der Einlage grundsätzlich als Betriebsausgaben
abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob das auch für die
Einlage eines Bodenschatzes - hier: ein Kiesvorkommen - gilt.
Im Streitfall wollte der Unternehmer einen im Privatvermögen entdeckten Bodenschatz mit
dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und Absetzungen für
Substanzverringerung (AfS) vornehmen. Das Finanzamt ließ AfS nicht zu.
Der BFH hat diese ablehnende Haltung leider bestätigt. Um zu verhindern, dass die
Besteuerung der Abbauerträge unterbleibt, dürfen seiner Ansicht nach keine AfS
vorgenommen werden. Würden entsprechende Absetzungen auf der Basis des Teilwerts
erlaubt, verhindere das die nach dem Gesetz vorgesehene Brutto-Besteuerung der
Abbauerträge. Wenn ein Kiesvorkommen im Privatvermögen entdeckt wird, ist der Abbau
des Kiesvorkommens durch Verpachtung "brutto" ohne Absetzungen zu besteuern. Wird
das Kiesvorkommen dagegen im Betriebsvermögen entdeckt, ist die Besteuerung
mangels auf die Substanz entfallender Anschaffungskosten ebenfalls brutto
vorzunehmen. Allein durch die Überführung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen
in das Betriebsvermögen können und dürfen keine Absetzungsmöglichkeiten begründet
werden.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]