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Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt, sind die Abschreibungen nach der Einlage grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob das auch für die Einlage eines Bodenschatzes - hier: ein Kiesvorkommen - gilt.

Im Streitfall wollte der Unternehmer einen im Privatvermögen entdeckten Bodenschatz mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) vornehmen. Das Finanzamt ließ AfS nicht zu.

Der BFH hat diese ablehnende Haltung leider bestätigt. Um zu verhindern, dass die Besteuerung der Abbauerträge unterbleibt, dürfen seiner Ansicht nach keine AfS vorgenommen werden. Würden entsprechende Absetzungen auf der Basis des Teilwerts erlaubt, verhindere das die nach dem Gesetz vorgesehene Brutto-Besteuerung der Abbauerträge. Wenn ein Kiesvorkommen im Privatvermögen entdeckt wird, ist der Abbau des Kiesvorkommens durch Verpachtung "brutto" ohne Absetzungen zu besteuern. Wird das Kiesvorkommen dagegen im Betriebsvermögen entdeckt, ist die Besteuerung mangels auf die Substanz entfallender Anschaffungskosten ebenfalls brutto vorzunehmen. Allein durch die Überführung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen können und dürfen keine Absetzungsmöglichkeiten begründet werden.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2007)

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