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Werbungskostenabzug bei leer stehender Mietwohnung

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören alle Kosten, die wirtschaftlich mit der (beabsichtigten) Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen. Wer in eine leer stehende Wohnung investiert, kann seine Kosten als vorweggenommene Werbungskosten abziehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vermieter den Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder aufgegeben hat. Wenn sich seine Absicht zur Fremdvermietung nicht endgültig feststellen lässt, entfällt der Werbungskostenabzug. Das ist z.B. der Fall, wenn sich nicht absehen lässt, ob und ggf. wann Mieteinnahmen erzielt werden.

Im Streitfall hat es das Finanzgericht Köln abgelehnt, die Aufwendungen für eine fast fünf Jahre lang leer stehende Wohnung, die vorher selbst genutzt worden war, als Werbungskosten anzuerkennen. Obwohl die Wohnung - wie der Vermieter selbst einräumte - aufgrund ihrer Größe und der hohen Miete nur schwer vermietbar war, hatte er nur zwei Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten durchgeführt und eine Vermietungsanzeige in einer Tageszeitung aufgegeben. Trotz des ausbleibenden Erfolgs hatte er seine Anstrengungen, die Wohnung zu vermieten, nicht gesteigert oder verändert. Vor allem hatte er seine Bemühungen nicht auf erfolgversprechendere Medien ausgedehnt und auch keinen Makler eingeschaltet.

Der Vermieter gibt aber noch nicht auf: Er hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Der BFH muss jetzt darüber entscheiden, wann von einem "ernsthaften und nachhaltigen" Bemühen, eine Wohnung zu vermieten, auszugehen ist und ob eine Mindestgrenze für die Vermietungsbemühungen festlegbar ist.

Hinweis: Die Kosten für eine leer stehende zweifelsfrei zur Wiedervermietung angebotene Wohnung sind allerdings als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, solange sich der Vermieter ernsthaft und nachhaltig um deren Vermietung bemüht. Das gilt sogar, wenn er die Wohnung zugleich zum Verkauf anbietet.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2007)

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