[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Werbungskostenabzug bei leer
stehender Mietwohnung
Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören
alle Kosten, die wirtschaftlich mit der (beabsichtigten) Erzielung von Mieteinnahmen
zusammenhängen. Wer in eine leer stehende Wohnung investiert, kann seine Kosten als
vorweggenommene Werbungskosten abziehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass
der Vermieter den Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder
aufgegeben hat. Wenn sich seine Absicht zur Fremdvermietung nicht endgültig feststellen
lässt, entfällt der Werbungskostenabzug. Das ist z.B. der Fall, wenn sich nicht absehen
lässt, ob und ggf. wann Mieteinnahmen erzielt werden.
Im Streitfall hat es das Finanzgericht Köln abgelehnt, die Aufwendungen für eine fast fünf
Jahre lang leer stehende Wohnung, die vorher selbst genutzt worden war, als
Werbungskosten anzuerkennen. Obwohl die Wohnung - wie der Vermieter selbst
einräumte - aufgrund ihrer Größe und der hohen Miete nur schwer vermietbar war, hatte
er nur zwei Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten durchgeführt und eine
Vermietungsanzeige in einer Tageszeitung aufgegeben. Trotz des ausbleibenden Erfolgs
hatte er seine Anstrengungen, die Wohnung zu vermieten, nicht gesteigert oder
verändert. Vor allem hatte er seine Bemühungen nicht auf erfolgversprechendere Medien
ausgedehnt und auch keinen Makler eingeschaltet.
Der Vermieter gibt aber noch nicht auf: Er hat gegen das Urteil Revision beim
Bundesfinanzhof eingelegt. Der BFH muss jetzt darüber entscheiden, wann von einem
"ernsthaften und nachhaltigen" Bemühen, eine Wohnung zu vermieten, auszugehen ist
und ob eine Mindestgrenze für die Vermietungsbemühungen festlegbar ist.
Hinweis: Die Kosten für eine leer stehende zweifelsfrei zur Wiedervermietung angebotene
Wohnung sind allerdings als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, solange
sich der Vermieter ernsthaft und nachhaltig um deren Vermietung bemüht. Das gilt sogar,
wenn er die Wohnung zugleich zum Verkauf anbietet.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]