Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Altersvorsorge: Neue Rechtslage verfassungsgemäß

Zur sog. neuen Basisversorgung ab 2005 gehören die Altersvorsorgeaufwendungen zu

  • den gesetzlichen Rentenversicherungen,
  • berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • landwirtschaftlichen Alterskassen und
  • besonderen privaten Rentenversicherungen (Rürup-Renten).

Die Beiträge werden bis zum Höchstbetrag von 20.000 EUR (Ledige) bzw. 40.000 EUR (Ehepaare) für das Jahr 2007 mit 64 % berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern wird der sich nach Anwendung dieses Prozentsatzes ergebende Betrag noch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gemindert. Den verbleibenden Abzugsbetrag berücksichtigt das Finanzamt dann als Sonderausgaben.

Das Finanzgericht Köln hält diese neue Rechtslage - ungeachtet der späteren hohen Versteuerung der Renten aus der Basisversorgung mit bis zu 100 % - in einer der ersten Grundsatzentscheidungen für verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Fiskus führt die Einkommensteuer-Veranlagung in diesem Punkt aber vorläufig durch. Gegen die Neuregelung sind außerdem zahlreiche Verfahren in unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen anhängig. Daher kann man davon ausgehen, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist.

Hinweis: Das Finanzamt führt bei der Berechnung der Sonderausgaben eine Günstigerprüfung des neuen Rechts mit dem alten Recht vor 2005 durch. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich durch das neue Recht beim Sonderausgabenabzug nur Verbesserungen und keine Verschlechterungen ergeben können.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben