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Kindergeld: Kinder zwischen Ausbildungsende und gesetzlichem Wehr-/Zivildienst

Für ein volljähriges Kind unter 25 Jahren stehen den Eltern auch dann Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen zu, wenn

  • sich das Kind in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet und
  • seine eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 7.680 EUR jährlich betragen.

Entsprechendes gilt für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr-/Zivildienstes. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof in einer familienfreundlichen Entscheidung auf die - höchstens viermonatige - Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes übertragen. Also spielt es keine Rolle, ob das Kind nach dem Wehrdienstende weiter ausgebildet wird oder nicht. Der Fiskus wollte dagegen nur Kinder berücksichtigen, bei denen die Berufsausbildung durch den Wehrdienst unterbrochen wird.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2007)

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