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Kindergeld: Kinder zwischen
Ausbildungsende und gesetzlichem Wehr-/Zivildienst
Für ein volljähriges Kind unter 25 Jahren stehen den Eltern auch dann Kindergeld und die
übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen zu, wenn
- sich das Kind in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten befindet und
- seine eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 7.680 EUR jährlich betragen.
Entsprechendes gilt für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen einem
Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr-/Zivildienstes. Diese
Regelung hat der Bundesfinanzhof in einer familienfreundlichen Entscheidung auf die -
höchstens viermonatige - Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des
gesetzlichen Wehrdienstes übertragen. Also spielt es keine Rolle, ob das Kind nach dem
Wehrdienstende weiter ausgebildet wird oder nicht. Der Fiskus wollte dagegen nur Kinder
berücksichtigen, bei denen die Berufsausbildung durch den Wehrdienst unterbrochen
wird.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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