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Schenken/Vererben: Erbschaft-
und Schenkungsteuer werden vorläufig festgesetzt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das geltende Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt (vgl. Ausgabe 04/07).
Die Richter haben den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine
Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter
anwendbar.
Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sollen die Finanzämter
alle Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in vollem Umfang für vorläufig
erklären. Darauf haben sich die Länder in einem gemeinsamen Erlass geeinigt, wobei
sich über die dafür ausschlaggebenden Motive nur spekulieren lässt. Falls
Steuerbescheide später aufgrund der gesetzlichen Neuregelung aufzuheben oder zu
ändern sind, soll das von Amts wegen geschehen.
Hinweis: Auch der Bundesrat hat sich erneut zur geplanten Änderung der Erbschaftsteuer
geäußert. Er hat gefordert, dass der Gesetzentwurf zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge (vgl. Ausgabe 02/07) überarbeitet wird. Dabei sei auch der oben
erwähnte Beschluss des BVerfG zur unterschiedlichen Bewertung von Immobilien-,
Betriebs- und Kapitalvermögen im Erbschaftsfall zu berücksichtigen.
Vor allem die Bewertungsfragen sollen kurzfristig geregelt werden. Die Länder haben
dazu einen eigenen Vorschlag angekündigt, der bis zum Herbst vorliegen soll. Das
Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Unternehmensnachfolge soll bis zum
Jahresende abgeschlossen werden; die gesetzliche Neuregelung soll Anfang 2008 in
Kraft treten. Der Bundesrat hat sich übrigens gegen eine generelle Rückwirkung des
zukünftigen Gesetzes ausgesprochen: Diese solle nur auf Antrag des Steuerzahlers
eintreten.
Sofern das geltende Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht voraussichtlich günstiger ist als
das künftige (Beispiel: Bewertung von Mietimmobilien), sollten Sie vorgezogene
Vermögensübertragungen auf Kinder dennoch in Erwägung ziehen. Nutzen Sie daher
frühzeitig unser Beratungsangebot - auch wenn die Umsetzung der oben beschriebenen
Forderungen und die genaue Ausgestaltung der Reform noch offen sind!
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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