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Schenken/Vererben: Erbschaft- und Schenkungsteuer werden vorläufig festgesetzt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt (vgl. Ausgabe 04/07). Die Richter haben den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.

Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sollen die Finanzämter alle Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in vollem Umfang für vorläufig erklären. Darauf haben sich die Länder in einem gemeinsamen Erlass geeinigt, wobei sich über die dafür ausschlaggebenden Motive nur spekulieren lässt. Falls Steuerbescheide später aufgrund der gesetzlichen Neuregelung aufzuheben oder zu ändern sind, soll das von Amts wegen geschehen.

Hinweis: Auch der Bundesrat hat sich erneut zur geplanten Änderung der Erbschaftsteuer geäußert. Er hat gefordert, dass der Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (vgl. Ausgabe 02/07) überarbeitet wird. Dabei sei auch der oben erwähnte Beschluss des BVerfG zur unterschiedlichen Bewertung von Immobilien-, Betriebs- und Kapitalvermögen im Erbschaftsfall zu berücksichtigen.

Vor allem die Bewertungsfragen sollen kurzfristig geregelt werden. Die Länder haben dazu einen eigenen Vorschlag angekündigt, der bis zum Herbst vorliegen soll. Das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Unternehmensnachfolge soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden; die gesetzliche Neuregelung soll Anfang 2008 in Kraft treten. Der Bundesrat hat sich übrigens gegen eine generelle Rückwirkung des zukünftigen Gesetzes ausgesprochen: Diese solle nur auf Antrag des Steuerzahlers eintreten.

Sofern das geltende Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht voraussichtlich günstiger ist als das künftige (Beispiel: Bewertung von Mietimmobilien), sollten Sie vorgezogene Vermögensübertragungen auf Kinder dennoch in Erwägung ziehen. Nutzen Sie daher frühzeitig unser Beratungsangebot - auch wenn die Umsetzung der oben beschriebenen Forderungen und die genaue Ausgestaltung der Reform noch offen sind!

Information für: alle
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 07/2007)

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