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Benzinkosten ohne
Belege: Wann darf das Finanzamt die Betriebsausgaben schätzen?
Gewerbetreibende müssen Belege sammeln. Dadurch soll z.B. gewährleistet sein, dass
das Finanzamt die geltend gemachten Betriebsausgaben nachprüfen kann. Fehlt eine
entsprechende Belegsammlung oder legt der Unternehmer für bestimmte
Betriebsausgaben keine Belege vor, darf und muss das Finanzamt diese
Betriebsausgaben schätzen.
Im Streitfall konnte der Unternehmer keine Belege zu den als Betriebsausgaben geltend
gemachten Benzinkosten vorlegen. Das Finanzamt hatte die Benzinkosten daraufhin
anhand der Aufzeichnungen des Unternehmers im Fahrtenbuch über die geschäftlich
durchgeführten Fahrten geschätzt. Dabei hatte es mit einem Sicherheitsabschlag von 25
% gerechnet. Obwohl sich dieser Sicherheitsabschlag zu Lasten des Unternehmers
auswirkte, hat das Finanzgericht München die Vorgehensweise des Finanzamts als
angemessen und vertretbar bezeichnet. Die Klage des Unternehmers blieb also erfolglos.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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