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Gesellschafter-Geschäftsführer: Immer nichtselbständig tätig?
Ist der Geschäftsführer einer GmbH selbständig oder als Arbeitnehmer der GmbH tätig?
Laut Finanzgericht Hamburg (FG) ist diese Frage anhand des Gesamtbilds der
Verhältnisse zu beantworten. Dabei ist nach Auffassung des Gerichts
- weder entscheidend, dass der Geschäftsführer Organ der GmbH ist,
- noch in welchem Umfang er an der Gesellschaft beteiligt ist.
Damit folgt das FG der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsatzsteuer.
Diese Sichtweise ist zu begrüßen, weil die Frage der Selbständigkeit für die Umsatz-, die
Einkommen- und die Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen beurteilt werden
sollte. Jetzt bleibt allerdings abzuwarten, wie der Lohnsteuersenat beim BFH über die
eingelegte Revision urteilen wird.
Hinweis: Vor diesem Hintergrund könnte eine "Neuordnung" der steuerrechtlichen
Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers anstehen, wenn die Beteiligten
entsprechende Vereinbarungen treffen. Eine neue ertragsteuerliche Beurteilung hätte
aber weit reichende Konsequenzen (Gewerbesteuer, Verlust aller Lohnsteuerprivilegien,
betriebliche Altersversorgung usw.). Wir behalten die weitere Entwicklung im Auge und
halten Sie zu diesem wichtigen Thema auf dem Laufenden!
Zu einer ähnlich differenzierenden Sichtweise ist das Hessische Landessozialgericht
(LSG) gelangt. Das Gericht will Fremdgeschäftsführer selbst dann als selbständig Tätige
einstufen, wenn sie nicht am Kapital der GmbH beteiligt sind und auch keine familiären
Bindungen zu den Gesellschaftern haben. Voraussetzung: Sie unterliegen weder
organisatorisch noch finanziell bzw. administrativ einem Weisungsrecht. Außerdem
müssen sie die Gesellschaft aufgrund ihres Fachwissens nach eigenen Vorstellungen
führen.
Vorsicht! Das Urteil des LSG weicht von der bisherigen Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts (BSG) ab. Man sollte daher bis zu einer Entscheidung des BSG
über die zugelassene Revision vorsichtshalber das Statusfeststellungsverfahren der
Rentenversicherungsträger zur Klärung der Sozialversicherungspflicht nutzen.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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