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Selbständiger Diplom-Bankbetriebswirt als Gewerbetreibender
Ein beratender Betriebswirt erzielt mit seiner freiberuflichen Tätigkeit steuerlich Einkünfte
aus selbständiger Arbeit, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Entsprechendes gilt für
dieser Tätigkeit ähnliche Berufe. Den Beruf eines beratenden Betriebswirts übt derjenige
aus, der nach einem entsprechend en Studium oder einem vergleichbaren Selbststudium,
verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den Hauptbereichen der Betriebswirtschaft und
nicht nur mit einzelnen Spezialgebieten vertraut ist. Dazu gehören: Unternehmensführung,
Leistungserstellung - Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen -,
Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie
Personalwesen. Außerdem muss er die fachliche Breite seines Wissens auch bei seinen
praktischen Tätigkeiten einsetzen können und tatsächlich einsetzen.
Diesem Berufsbild eines beratenden Betriebswirts entsprechend liegt ein "ähnlicher Beruf"
nur vor, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem vergleichbar ist. Dazu gehören die
Vergleichbarkeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit. Außerdem muss der Beruf
auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruhen und die Beratungstätigkeit
muss sich auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstrecken.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Tätigkeit eines Diplom-Bankbetriebswirts (Bankakademie) als selbständiger Berater in Bank- und
Finanzierungsfragen nicht identisch oder ähnlich mit der eines beratenden Betriebswirts ist.
Sie führt daher zu gewerblichen und damit auch gewerbesteuerpflichtigen Einkünften. Der
Berater konnte nicht belegen, dass er vergleichbare Kenntnisse hatte, die der Ausbildung
eines zumindest staatlich geprüften Betriebswirts entsprachen. Auch seine praktische
Tätigkeit ließ keinen Schluss darauf zu, dass er über Kenntnisse in allen Hauptbereichen
der Betriebswirtschaftslehre verfügte. Er konnte zudem nicht nachweisen, dass er überhaupt
in anderen wesentlichen Bereichen der Betriebswirtschaft als dem der Finanzierung tätig
war.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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