[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Bewirtungskosten bei Arbeitnehmern mit variablen Bezügen
Aufwendungen eines Arbeitnehmers mit feststehenden Bezügen für die Bewirtung anderer,
ihm unterstellter Arbeitnehmer sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein Arbeitnehmer variable Bezüge erhält, die der Höhe
nach vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängig sind. Leistet ein solcher Arbeitnehmer
Aufwendungen für die Bewirtung ihm unterstellter Arbeitnehmer, um diese zu möglichst
guten Leistungen zu motivieren, kann er die Kosten als Werbungskosten abziehen. Das hat
das Finanzgericht Köln bestätigt.
Im Streitfall waren die Bezüge des Angestellten zu ca. 25 % vom Erfolg seiner Mitarbeiter
abhängig. Er hatte seine Mitarbeiter zu einer Weihnachtsfeier im üblichen Rahmen
eingeladen, die ohne konkreten Bezug zu einem persönlichen Ereignis des Angestellten
(z.B. Geburtstag) stattgefunden hatte. Die Bewirtung diente dazu, die Mitarbeiter für die im
vergangenen Jahr geleistete Arbeit zu belohnen und anzuspornen, weiterhin diese
Leistungen bzw. noch bessere zu erbringen. Somit waren sie aus seiner Sicht beruflich
veranlasst und stellten Werbungskosten dar.
Interessant ist die Auffassung des Gerichts, dass die Begrenzung des Abzugs auf 70 % der
Bewirtungsaufwendungen nicht auf die Bewirtung von Arbeitnehmern durch Arbeitnehmer
desselben Arbeitgebers anzuwenden ist. Der Angestellte konnte daher seine Kosten in
voller Höhe als Werbungskosten abziehen.
Weil dem Finanzamt variable Bezüge allein nicht reichen, hat es gegen die Entscheidung
Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt: Der BFH wird jetzt klären, ob die
Teilnahme an dieser Veranstaltung zusätzlich schon vorher den Mitarbeitern als Belohnung
für besondere Leistungen in Form einer Auslobung oder eines Wettbewerbs in Aussicht
gestellt worden sein muss. Das wirkt zwar ein wenig lebensfremd, ist aber nach Ansicht des
Finanzamts notwendig, um eine private Mitveranlassung gewisser Repräsentationspflichten
auszuschließen, die eine gehobene Position mit sich bringen kann.
Information für: | alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]