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Gutachterkosten: Anschaffung von GmbH-Anteilen
Ein bisher angestellter Diplom-Ingenieur hatte sich dazu entschlossen, bestimmte GmbH-Geschäftsanteile zu kaufen. Bei einer Unternehmensberatung gab er ein Gutachten in
Auftrag ("Due Diligence"). Dadurch wollte er u.a. eine objektive Grundlage für die
Verhandlungen über den Kaufpreis der Anteile schaffen. Auch die zur Finanzierung des
Anteilskaufs eingeschaltete Bank hatte ein solches Gutachten verlangt. Der Ingenieur ging
davon aus, dass er die Gutachtenkosten sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Kapitalvermögen abziehen könne.
Das hat der Bundesfinanzhof leider nicht zugelassen: Er beurteilte die Kosten als
Anschaffungsnebenkosten für den Kauf der GmbH-Beteiligung. Die Kosten waren nach
einer grundsätzlich gefassten Kaufentscheidung entstanden. Die Erstellung des Gutachtens
war nicht nur eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu
treffenden Kaufentscheidung.
Kleiner Trost: Die Gutachtenkosten können sich ggf. bei einem späteren Verkauf der GmbH-Beteiligung auswirken, sofern der Anteilseigner zu mindestens 1 % beteiligt war. Dann
werden der Veräußerungspreis und die Anschaffungs-/Anschaffungsnebenkosten aufgrund
des Halbeinkünfteverfahrens jeweils zur Hälfte angesetzt. Bei Anteilsverkäufen ab 2009 hat
der Gesetzgeber den Ansatz auf 60 % erhöht.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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