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Abschreibung: Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

Wie sind die Kosten für den Anbau an ein schon bestehendes Gebäude steuerlich zu behandeln? Diese Frage ist vor allem wichtig, wenn es im Zusammenhang mit einer Steuerbegünstigung darauf ankommt, ob ein Neubau vorliegt oder nicht. Der Bundesfinanzhof hat dazu folgende Grundsätze aufgestellt: Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist ein selbständiges Gebäude, wenn er mit dem Altgebäude baulich nicht verschachtelt ist. Für dieses selbständige Gebäude kann - losgelöst vom Altgebäude - eine eigene lineare Gebäudeabschreibung in Anspruch genommen werden.

Trotz baulicher Verschachtelung des Anbaus mit dem bestehenden Gebäude ist ein selbständiger Gebäudeteil anzunehmen, wenn

  • der Anbau in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem bereits vorhandenen Gebäude steht oder
  • an ihm gesondertes Wohnungs- oder Teileigentum besteht.

Auch dieser selbständige Gebäudeteil ist steuerlich selbständig abzuschreiben. Der Anbau gilt aber nur dann als selbständiger Gebäudeteil, wenn er über eine eigene statische Standfestigkeit verfügt. Die Höhe der Baukosten, die erforderlich sind, um im Falle der Trennung der Gebäudeteile den Anbau standfest zu machen, spielt keine Rolle.

Durch einen mit dem Gebäude verschachtelten Anbau entsteht ein einheitliches neues Gebäude, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben. Hierfür sind regelmäßig die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend. Das (insgesamt entstandene) neue Gebäude ist - unter Einbeziehung der Altsubstanz - selbständig abzuschreiben.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2007)

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