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Abschreibung: Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges
Wirtschaftsgut
Wie sind die Kosten für den Anbau an ein schon bestehendes Gebäude steuerlich zu
behandeln? Diese Frage ist vor allem wichtig, wenn es im Zusammenhang mit einer
Steuerbegünstigung darauf ankommt, ob ein Neubau vorliegt oder nicht. Der
Bundesfinanzhof hat dazu folgende Grundsätze aufgestellt: Ein Anbau an ein bestehendes
Gebäude ist ein selbständiges Gebäude, wenn er mit dem Altgebäude baulich nicht
verschachtelt ist. Für dieses selbständige Gebäude kann - losgelöst vom Altgebäude - eine
eigene lineare Gebäudeabschreibung in Anspruch genommen werden.
Trotz baulicher Verschachtelung des Anbaus mit dem bestehenden Gebäude ist ein
selbständiger Gebäudeteil anzunehmen, wenn
- der Anbau
in
unterschiedlichem
Nutzungs-
und
Funktionszusammenhang mit
dem
bereits
vorhandenen
Gebäude
steht oder
- an ihm
gesondertes
Wohnungs- oder
Teileigentum
besteht.
Auch dieser selbständige Gebäudeteil ist steuerlich selbständig abzuschreiben. Der Anbau
gilt aber nur dann als selbständiger Gebäudeteil, wenn er über eine eigene statische
Standfestigkeit verfügt. Die Höhe der Baukosten, die erforderlich sind, um im Falle der
Trennung der Gebäudeteile den Anbau standfest zu machen, spielt keine Rolle.
Durch einen mit dem Gebäude verschachtelten Anbau entsteht ein einheitliches neues
Gebäude, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben. Hierfür sind
regelmäßig die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend. Das
(insgesamt entstandene) neue Gebäude ist - unter Einbeziehung der Altsubstanz -
selbständig abzuschreiben.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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