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Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ermittelt der Fiskus die abziehbaren Sonderausgaben
für Vorsorgeaufwendungen aufgrund einer Übergangsregelung noch für einige Jahre nach
dem bis einschließlich 2004 geltenden Recht. Viele Gesellschafter-Geschäftsführer haben
im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung
ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge erworben. Dann wird der Vorwegabzug von 3.068
EUR (Ledige) bzw. 6.136 EUR (Verheiratete) um 16 % des Bruttoarbeitslohns gekürzt. Das
Bundesfinanzministerium hat ausführlich geregelt, in welchen Fällen die Finanzämter diese
Kürzung vornehmen sollen. Wir erläutern Ihnen gerne die Einzelheiten.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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