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Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ermittelt der Fiskus die abziehbaren Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen aufgrund einer Übergangsregelung noch für einige Jahre nach dem bis einschließlich 2004 geltenden Recht. Viele Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge erworben. Dann wird der Vorwegabzug von 3.068 EUR (Ledige) bzw. 6.136 EUR (Verheiratete) um 16 % des Bruttoarbeitslohns gekürzt. Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich geregelt, in welchen Fällen die Finanzämter diese Kürzung vornehmen sollen. Wir erläutern Ihnen gerne die Einzelheiten.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2007)

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