Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Umsatzsteuerliche Organschaft bei Betriebsaufspaltung

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine GmbH nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Das hat zur Folge, dass die von der GmbH (Organgesellschaft) ausgeführten Umsätze an Dritte dem Organträger zuzurechnen sind.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine ertragsteuerliche Betriebsaufspaltung regelmäßig zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft führt. Eine solche Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen (im Streitfall eine KG) und die Betriebsgesellschaft (im Streitfall eine GmbH) personell und sachlich miteinander verflochten sind. Das bedeutet, dass beide Unternehmen von derselben Personengruppe beherrscht werden und das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage miet- oder pachtweise überlässt.

Im Streitfall lag ertragsteuerlich zweifelsfrei eine Betriebsaufspaltung vor. Streit gab es darüber, ob die für die umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung gegeben war. Beide Gesellschafter verfügten zusammen - als Personengruppe - sowohl über die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte an der KG (Besitzunternehmen) als auch über die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte an der GmbH (Betriebsgesellschaft). Insofern konnten beide Gesellschafter als Personengruppe einen einheitlichen (gemeinsamen) Willen beim Organträger (KG) bilden und diesen auch in der GmbH durchsetzen. Davon gingen die Richter aus, zumal die Beteiligungsverhältnisse mit 75 % zu 25 % zugunsten des einen Gesellschafters bei der KG bzw. mit 50 % zu 50 % bei der GmbH nicht als extrem gegensätzlich zu bezeichnen waren. Sie rechneten daher die von der GmbH an Dritte ausgeführten Umsätze der KG zu. Die Gesellschafter haben gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben