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Konzernverbund: Anerkennungsprämie als steuerfreies Trinkgeld?
Das wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein: Ein Arbeitnehmer wollte eine als zusätzliche
Gehaltszahlung bezeichnete Sonderzuwendung der Muttergesellschaft seines Arbeitgebers
als steuerfreies Trinkgeld durchsetzen. Leider hat der Bundesfinanzhof dieser Sichtweise
eine klare Absage erteilt und klargestellt:
Steuerfreie Trinkgelder sind Vergütungen, mit denen ein Dritter für ihn erbrachte
Dienstleistungen in Form eines kleinen Geldgeschenks honoriert. Eine Anerkennungsprämie
in Höhe von zwei Monatsgehältern zählt eindeutig nicht zu den Trinkgeldern. Diese Prämie
hatte die Muttergesellschaft den Arbeitnehmern ihrer Tochtergesellschaft wegen des
Verkaufs der Tochtergesellschaft gezahlt.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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