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Konzernverbund: Anerkennungsprämie als steuerfreies Trinkgeld?

Das wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein: Ein Arbeitnehmer wollte eine als zusätzliche Gehaltszahlung bezeichnete Sonderzuwendung der Muttergesellschaft seines Arbeitgebers als steuerfreies Trinkgeld durchsetzen. Leider hat der Bundesfinanzhof dieser Sichtweise eine klare Absage erteilt und klargestellt:

Steuerfreie Trinkgelder sind Vergütungen, mit denen ein Dritter für ihn erbrachte Dienstleistungen in Form eines kleinen Geldgeschenks honoriert. Eine Anerkennungsprämie in Höhe von zwei Monatsgehältern zählt eindeutig nicht zu den Trinkgeldern. Diese Prämie hatte die Muttergesellschaft den Arbeitnehmern ihrer Tochtergesellschaft wegen des Verkaufs der Tochtergesellschaft gezahlt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

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