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Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen tarifbegünstigt
Wenn einem Arbeitnehmer außerordentliche Einkünfte zufließen, sind diese Einkünfte nach
der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt zu besteuern. Außerordentliche Einkünfte in diesem
Sinne sind z.B. auch geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten, wenn
es sich insoweit um Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit handelt. Das ist der Fall,
wenn
- die
tatsächliche
Laufzeit
des
Optionsrechts von
der
Einräumung bis zur
Ausübung
mehr als
zwölf
Monate
beträgt
und
- der
Arbeitnehmer in
dieser Zeit
tatsächlich bei
seinem
Arbeitgeber
beschäftigt ist.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich bestätigt, dass die Tarifermäßigung dem Arbeitnehmer
auch für den Fall zusteht, dass ihm wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und
er die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt hat, sondern in einzelnen
Tranchen.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kapitalanleger |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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