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Bewirtungskosten eines Behördenleiters für rundes Betriebsjubiläum
In den letzten Monaten zeichnet sich eine positive Tendenz in der Rechtsprechung zur
Anerkennung von Bewirtungskosten bei Arbeitnehmern als Werbungskosten ab, die sich in
einem neuen Urteil fortsetzt:
In dem jetzt positiv entschiedenen Streitfall hatte ein Behördenleiter ausschließlich seine 80
Mitarbeiter anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Behörde zu einem Mittagessen sowie
Kaffee und Kuchen eingeladen. Er wollte damit die Leistungen aller Mitarbeiter würdigen,
zur weiteren Leistungsbereitschaft motivieren und damit auch seine eigene Amtsstellung
fördern. Die Kosten waren zudem mit 15 EUR pro Person alles andere als unangemessen
hoch. Ein privater Bezug des Behördenleiters oder eines Mitarbeiters (z.B. Geburtstag) zu
der Feier war nicht ersichtlich.
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat die Kosten des Behördenleiters - aufgrund der
Abzugsbeschränkung für berufliche Bewirtungskosten allerdings nur zu 70 % - als
Werbungskosten berücksichtigt. Die Tatsache, dass der Behördenleiter keine variable
Vergütung, sondern feste Bezüge bezog, stand dem Werbungskostenabzug nach Meinung
der Richter nicht entgegen. Die Feier sei nämlich objektiv und subjektiv beruflich veranlasst
gewesen. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Jetzt muss der
Bundesfinanzhof (BFH) klären, ob die Übernahme der Verköstigungskosten durch einen
Vorgesetzten in leitender Stellung nur einer gesellschaftlichen Konvention entspricht - wie
das Finanzamt meint - oder ob sie unmittelbar durch den Beruf veranlasst ist.
Hinweis: In einem anderen Fall hat das FG Köln entschieden, dass die Begrenzung des
Abzugs auf 70 % der Bewirtungsaufwendungen nicht auf die Bewirtung von Arbeitnehmern
durch Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers anzuwenden ist (vgl. Ausgabe 08/07). Der
Angestellte konnte daher in diesem Streitfall seine Bewirtungskosten in voller Höhe als
Werbungskosten abziehen. Auch hier wird der BFH für Klarheit sorgen müssen, weil das
Finanzamt Revision eingelegt hat.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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