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Bewirtungskosten eines Behördenleiters für rundes Betriebsjubiläum

In den letzten Monaten zeichnet sich eine positive Tendenz in der Rechtsprechung zur Anerkennung von Bewirtungskosten bei Arbeitnehmern als Werbungskosten ab, die sich in einem neuen Urteil fortsetzt:

In dem jetzt positiv entschiedenen Streitfall hatte ein Behördenleiter ausschließlich seine 80 Mitarbeiter anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Behörde zu einem Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen eingeladen. Er wollte damit die Leistungen aller Mitarbeiter würdigen, zur weiteren Leistungsbereitschaft motivieren und damit auch seine eigene Amtsstellung fördern. Die Kosten waren zudem mit 15 EUR pro Person alles andere als unangemessen hoch. Ein privater Bezug des Behördenleiters oder eines Mitarbeiters (z.B. Geburtstag) zu der Feier war nicht ersichtlich.

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat die Kosten des Behördenleiters - aufgrund der Abzugsbeschränkung für berufliche Bewirtungskosten allerdings nur zu 70 % - als Werbungskosten berücksichtigt. Die Tatsache, dass der Behördenleiter keine variable Vergütung, sondern feste Bezüge bezog, stand dem Werbungskostenabzug nach Meinung der Richter nicht entgegen. Die Feier sei nämlich objektiv und subjektiv beruflich veranlasst gewesen. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Jetzt muss der Bundesfinanzhof (BFH) klären, ob die Übernahme der Verköstigungskosten durch einen Vorgesetzten in leitender Stellung nur einer gesellschaftlichen Konvention entspricht - wie das Finanzamt meint - oder ob sie unmittelbar durch den Beruf veranlasst ist.

Hinweis: In einem anderen Fall hat das FG Köln entschieden, dass die Begrenzung des Abzugs auf 70 % der Bewirtungsaufwendungen nicht auf die Bewirtung von Arbeitnehmern durch Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers anzuwenden ist (vgl. Ausgabe 08/07). Der Angestellte konnte daher in diesem Streitfall seine Bewirtungskosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehen. Auch hier wird der BFH für Klarheit sorgen müssen, weil das Finanzamt Revision eingelegt hat.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

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