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Vermietungseinkünfte: "Liebhaberei" bei krassem Missverhältnis
zwischen Einnahmen und Schuldzinsen
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit geht der Fiskus grundsätzlich davon
aus, dass Sie die Absicht haben, einen Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten zu erzielen. Die Anfangsverluste können Sie daher - auch über einen
längeren Zeitraum - mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen. Das
gilt aber nicht, wenn besondere Umstände dagegen sprechen, dass Sie die Absicht haben,
einen Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat einen Fall untersucht, in dem ein krasses
Missverhältnis zwischen den Einnahmen und den Zinsaufwendungen vorlag. Im Streitfall
hatten die Vermieter bewusst "Zinsaufwendungen" produziert: Sie hatten die jährlichen
Zinsen und Tilgungen jeweils in ein neues Darlehen umgewandelt und dem jeweiligen
Valutastand des Vorjahres hinzugerechnet. Mit der Bank hatten sie nur mündlich vereinbart,
dass zu einem späteren Zeitpunkt fällige Kapitallebensversicherungen, die darüber hinaus
in keinem Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt standen, zur Tilgung der
Verbindlichkeit verwendet werden sollten.
Nach Ansicht der Richter ist das keine marktgerechte Finanzierung unter Einsatz von
Lebensversicherungen nach einem schlüssigen Finanzierungskonzept. Daher führten sie für
einen Zeitraum von 30 Jahren eine Prognoserechnung der Einnahmen und
Werbungskosten durch. Diese Berechnung führte zu einem Totalverlust. Folglich lehnte das
FG die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung mit der
Möglichkeit der Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ab. Die Vermieter haben gegen die
für sie sehr negative Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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