Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Vermietungseinkünfte: "Liebhaberei" bei krassem Missverhältnis zwischen Einnahmen und Schuldzinsen

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit geht der Fiskus grundsätzlich davon aus, dass Sie die Absicht haben, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Anfangsverluste können Sie daher - auch über einen längeren Zeitraum - mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen. Das gilt aber nicht, wenn besondere Umstände dagegen sprechen, dass Sie die Absicht haben, einen Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat einen Fall untersucht, in dem ein krasses Missverhältnis zwischen den Einnahmen und den Zinsaufwendungen vorlag. Im Streitfall hatten die Vermieter bewusst "Zinsaufwendungen" produziert: Sie hatten die jährlichen Zinsen und Tilgungen jeweils in ein neues Darlehen umgewandelt und dem jeweiligen Valutastand des Vorjahres hinzugerechnet. Mit der Bank hatten sie nur mündlich vereinbart, dass zu einem späteren Zeitpunkt fällige Kapitallebensversicherungen, die darüber hinaus in keinem Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt standen, zur Tilgung der Verbindlichkeit verwendet werden sollten.

Nach Ansicht der Richter ist das keine marktgerechte Finanzierung unter Einsatz von Lebensversicherungen nach einem schlüssigen Finanzierungskonzept. Daher führten sie für einen Zeitraum von 30 Jahren eine Prognoserechnung der Einnahmen und Werbungskosten durch. Diese Berechnung führte zu einem Totalverlust. Folglich lehnte das FG die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung mit der Möglichkeit der Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ab. Die Vermieter haben gegen die für sie sehr negative Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben