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Zinszahlungen des Grundstückskäufers an den Verkäufer
Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören alle
Aufwendungen zur Erwerbung, zur Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen.
Schuldzinsen wirken sich bei Zahlung in voller Höhe mindernd auf die Vermietungseinkünfte
aus, Anschaffungskosten dagegen nur über die AfA.
Zinsen, die der Verkäufer eines zur Vermietung bestimmten Grundstücks dem Käufer in
Rechnung stellt, können beim Käufer zu Anschaffungskosten oder - als eigene
Finanzierungskosten des Käufers in Form von Schuldzinsen - zu sofort abziehbaren
Werbungskosten führen. Entscheidend ist für das Finanzgericht Düsseldorf,
- ob die
Zahlung
bei
wirtschaftlicher
Betrachtung als
Vergütung
für die
Überlassung von
Kapital
zur
Finanzierung der
Anschaffungskosten
angesehen werden
kann (=
Finanzierungskosten und
somit
Schuldzinsen des
Käufers)
oder
- ob sich
der
Verkäufer
nur seine
eigenen
Aufwendungen für
die
Baukostenfinanzierung
ersetzen
lässt (=
Anschaffungskosten
des
Käufers).
Hinweis: Bei diesen Fallgestaltungen gehören die Schuldzinsen z.B. dann zu den
Anschaffungskosten des Käufers, wenn
- der
Bauträger
die ihm
während
der
Bauzeit
entstandenen
Zinsen
dem
Käufer
eines
noch zu
errichtenden
Gebäudes
in
Rechnung
stellt,
- der Käufer
dem
Verkäufer
ein bei
diesem
angefallenes
Disagio
ersetzt
oder
- der Käufer
dem
Verkäufer
vor der
Übergabe
entstandene Zinsen
erstattet.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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