Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Zinszahlungen des Grundstückskäufers an den Verkäufer

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören alle Aufwendungen zur Erwerbung, zur Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen. Schuldzinsen wirken sich bei Zahlung in voller Höhe mindernd auf die Vermietungseinkünfte aus, Anschaffungskosten dagegen nur über die AfA.

Zinsen, die der Verkäufer eines zur Vermietung bestimmten Grundstücks dem Käufer in Rechnung stellt, können beim Käufer zu Anschaffungskosten oder - als eigene Finanzierungskosten des Käufers in Form von Schuldzinsen - zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Entscheidend ist für das Finanzgericht Düsseldorf,

  • ob die Zahlung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten angesehen werden kann (= Finanzierungskosten und somit Schuldzinsen des Käufers) oder
  • ob sich der Verkäufer nur seine eigenen Aufwendungen für die Baukostenfinanzierung ersetzen lässt (= Anschaffungskosten des Käufers).

Hinweis: Bei diesen Fallgestaltungen gehören die Schuldzinsen z.B. dann zu den Anschaffungskosten des Käufers, wenn

  • der Bauträger die ihm während der Bauzeit entstandenen Zinsen dem Käufer eines noch zu errichtenden Gebäudes in Rechnung stellt,
  • der Käufer dem Verkäufer ein bei diesem angefallenes Disagio ersetzt oder
  • der Käufer dem Verkäufer vor der Übergabe entstandene Zinsen erstattet.
Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben