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Gewerblicher Grundstückshandel: Gesellschafter einer GmbH bzw. einer GbR

Wenn ein Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte (sog. Drei-Objekt-Grenze) in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Die Gewinne aus dem Verkauf führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer fest. Allerdings können auch bei einem Verkauf von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Immobiliengeschäfte tätigenden GmbH indiziert - bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - die Gewerblichkeit eigener Grundstücksverkäufe. Angesichts der Nähe zum Immobilienbereich kommt es nicht darauf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst als gewerblicher Immobilienhändler in Erscheinung getreten ist.
  • Grundstücksverkäufe einer GbR sind bei einem Gesellschafter im Rahmen der Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel in seiner Person durch Überschreiten der "Drei-Objekt-Grenze" begründet worden ist, als sog. "Zählobjekte" zu berücksichtigen. Das gilt jedenfalls, wenn die GbR nicht selbst gewerblich tätig ist und der Anteil des betreffenden Gesellschafters nicht weniger als 10 % beträgt. Bei einer Beteiligung von weniger als 10 % gilt Entsprechendes, wenn der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils oder des Anteils an dem verkauften Grundstück mehr als 250.000 EUR beträgt.
  • Persönliche oder finanzielle Beweggründe für den Verkauf von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen oder zum Bereich der Vermögensverwaltung grundsätzlich ohne Bedeutung.

Der betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft hat allerdings gegen das für ihn negative Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

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