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Gewerblicher Grundstückshandel: Gesellschafter einer GmbH bzw. einer
GbR
Wenn ein Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte (sog.
Drei-Objekt-Grenze) in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder
grundlegender Modernisierung verkauft, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Die
Gewinne aus dem Verkauf führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Je nach Höhe des
Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Gewerbesteuer
fest. Allerdings können auch bei einem Verkauf von weniger als vier Objekten besondere
Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen. Das Finanzgericht Düsseldorf
hat in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen:
- Die
Stellung
als
Gesellschafter-Geschäftsführer
einer
Immobiliengeschäfte
tätigenden GmbH
indiziert -
bei
Nichtüberschreiten
der Drei-Objekt-Grenze -
die
Gewerblichkeit
eigener
Grundstücksverkäufe.
Angesichts der
Nähe zum
Immobilienbereich
kommt es
nicht
darauf an,
ob der
Gesellschafter-Geschäftsführer
selbst als
gewerblicher
Immobilienhändler
in
Erscheinung
getreten
ist.
- Grundstücksverkäufe einer
GbR sind
bei einem
Gesellschafter im
Rahmen
der
Prüfung,
ob ein
gewerblicher
Grundstückshandel
in seiner
Person
durch
Überschreiten der
"Drei-Objekt-Grenze"
begründet
worden
ist, als
sog.
"Zählobjekte" zu
berücksichtigen.
Das gilt
jedenfalls,
wenn die
GbR nicht
selbst
gewerblich tätig ist
und der
Anteil des
betreffenden
Gesellschafters
nicht
weniger
als 10 %
beträgt.
Bei einer
Beteiligung von
weniger
als 10 %
gilt
Entsprechendes,
wenn der
Verkehrswert des
Gesellschaftsanteils
oder des
Anteils an
dem
verkauften
Grundstück mehr
als
250.000
EUR
beträgt.
- Persönliche oder
finanzielle
Beweggründe für
den
Verkauf
von
Immobilien sind für
die
Zuordnung zum
gewerblichen oder
zum
Bereich
der
Vermögensverwaltung
grundsätzlich ohne
Bedeutung.
Der betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft hat allerdings
gegen das für ihn negative Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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